Unfall mit dem Leasingauto: Darauf solltest du achten!
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Ein Autounfall kann ein schockierendes Erlebnis sein. Wenn das Auto dann noch ein Leasingfahrzeug ist, kann die Situation noch verwirrender werden. Aber keine Sorge – wir erklären dir genau, was du im Fall der Fälle tun musst.
Die ersten Schritte nach dem Unfall
Grundsätzlich unterscheidet sich ein Unfall mit dem Leasingauto nicht von Unfällen mit einem gekauften Auto. Neben dem Unfallverursacher und dem Geschädigten gibt es bei einem Leasingfahrzeug jedoch noch eine dritte Partei: Die Leasinggesellschaft als Eigentümer des Fahrzeugs.
Nach einem Unfall kommt es oft zu Schock und Panik. Es ist jedoch wichtig, ruhig zu bleiben und methodisch vorzugehen. Zunächst solltest du die Unfallstelle abzusichern. Somit verhinderst du weitere Unfälle und stellst sicher, dass für andere Beteiligte sowie ankommende Rettungskräfte keine Gefahr mehr besteht.
Ziehe unbedingt deine Warnweste an und stelle das Warndreieck auf, um andere Verkehrsteilnehmer frühzeitig auf die Gefahr aufmerksam zu machen.
Erste Hilfe leisten und Polizei informieren
Ist die Unfallstelle abgesichert, solltest du den Gesundheitszustand aller am Unfall beteiligten Personen prüfen und gegebenenfalls erste Hilfe leisten.
Unabhängig vom Ausmaß des Unfalls solltest du immer die Polizei informieren. Selbst bei kleineren Unfällen kann ein Polizeibericht bei späteren Versicherungsansprüchen hilfreich sein. Es gibt jedoch auf Fälle, in denen du verpflichtet bist, die Polizei zu rufen:
- Die Unfallschuld ist unklar
- Unfall mit schwerem Sach- und/oder Personenschaden
- Die geschädigte Person ist beim Unfall Abwesend (z.B. Parkrempler)
- Verdacht auf Alkohol- bzw. Drogenkonsum
Während du auf die Polizei wartest, solltest du bereits Fotos von den Fahrzeugen, den Schäden und der Unfallstelle machen. Ebenso ist es hilfreich, die Kontaktdaten der beteiligten Personen sowie etwaiger Zeugen zu notieren. Diese Informationen können bei der Klärung der Schuldfrage und bei der Abwicklung der Versicherungsansprüche sehr hilfreich sein.
Trifft die Polizei ein, wird diese ebenfalls das Unfallgeschehen dokumentieren und Beweise aufnehmen. Eine Entscheidung bezüglich der Unfallschuld treffen die Beamten allerdings nicht.
Leasinggeber und Versicherung kontaktieren
Nach dem Unfall solltest du innerhalb von einer Woche deine Versicherung kontaktieren, damit der Schaden ausgeglichen werden kann. Handelt es sich um einen Unfall mit schwer verletzen Personen, solltest du die Versicherung spätestens zwei Tage nach dem Geschehen informieren.
Da es sich bei dem verunfallten Fahrzeug um ein Leasingauto handelt, ist anschließend die Leasinggesellschaft zu kontaktieren. Diese ist der Eigentümer des Fahrzeugs und erklärt dir, wie du weiter vorgehen sollst. In den meisten Fällen musst du das Fahrzeug zu einer von der Gesellschaft zugelassenen Werkstatt bringen.
Verhalten bei einem Unfall im Ausland
Grundsätzlich kannst du mit deinem Leasingauto auch ins Ausland bzw. in andere EU-Länder fahren. Prüfe am besten vor der Fahrt, ob du im jeweiligen Land einen gültigen Versicherungsschutz hast.
Ein Unfall im Ausland kann aufgrund unterschiedlicher Gesetze und Sprachen kompliziert sein. Nichtsdestotrotz gleicht der Ablauf einem Unfall im Inland. Zunächst sollte der Unfallort abgesichert und anschließend die Polizei hinzugezogen werden.
Schuldfrage: Wer ist Schuld am Unfall?
Oftmals ist die Schuldfrage nicht leicht zu klären. Sind sich die Unfallbeteiligten uneinig, dient der Polizeibericht der Versicherung als Grundlage zur Klärung der Schuld. Darüber hinaus bestimmt die Schuldfrage, welche Versicherung für den entstandenen Schaden aufkommt. Als Leasingnehmer gibt es drei mögliche Szenarien:
- Du bist nicht für den Unfall verantwortlich
- Du hast eine Mitschuld am Unfall
- Du bist für den Unfall verantwortlich und trägst die Hauptschuld
Ist der Unfall fremdverschuldet, d.h. du bist für die Kollision nicht verantwortlich, haftet dein Gegenüber für den Schaden. Alle Schadensersatzansprüche kannst du somit beim Unfallverursacher bzw. bei dessen Versicherung geltend machen.
Tragen beide Parteien eine Mitschuld, haften beide anteilig für die entstandenen Schäden. Bist du für den Unfall verantwortlich, besteht deinerseits eine Schadensersatzpflicht. Für alle Reparaturkosten sowie für eine eventuelle Wertminderung haftest du.
Reparatur des Leasingfahrzeugs
Nach einem Unfall solltest du deinen Leasingwagen schnellstmöglich und fachgerecht instand setzen lassen. Von freien Werkstätten solltest du allerdings absehen. In der Regel musst du die Reparaturen in einer vom Leasinggeber zugelassenen Werkstatt durchführen lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Instandsetzung nach den Anforderungen der Leasinggesellschaft durchgeführt wird.
Bevor du allerdings eine Werkstatt aufsuchst, solltest du Rücksprache mit dem Leasinggeber halten. Dieser kann dir genaue Informationen zu den Anforderungen und zu einer eventuellen Werkstattbindung geben. Oftmals vereinbart der Leasinggeber bzw. der Händler auch direkt einen Termin für dich und du musst dich um nichts kümmern.
Doch wer erhält nun die Rechnung für die Reparatur? Hier gibt es zwei möglich Wege:
- Die Werkstatt schickt die Rechnung für die Instandsetzung zunächst an dich. Nun ist es an dir, die Rechnung an die Versicherung weiterzuleiten, damit sich diese um die Abwicklung kümmern kann.
- Die Werkstatt rechnet die Instandsetzung direkt mit der Versicherung ab und du musst dich um die Zahlungsabwicklung nicht kümmern.
In den meisten Fällen wirst du bei einem Vollkasko-Schaden eine Selbstbeteiligung zahlen müssen. Darunter versteht sich eine Kostenbeteiligung, die du als Versicherungsnehmer selbst tragen musst. Die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich nach den Vereinbarungen der abgeschlossenen Versicherung.
Muss ich während der Reparatur Leasingraten zahlen?
Auch während sich das Fahrzeug in der Werkstatt befindet, muss die monatliche Leasingrate weiterhin gezahlt werden. Der Nutzungsausfall durch die Reparatur rechtfertigt es nicht, das Zahlen der Rate einfach auszusetzen.
Ist der Unfall fremdverschuldet, besteht jedoch die Möglichkeit, die Kosten für ein Ersatzfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Somit bist du weiterhin mobil und hast keine zusätzlichen Kosten zu tragen. Doch auch in diesem Fall musst du die Rate weiterhin zahlen.
Tritt bei einem Unfall ein Wertverlust des Fahrzeugs ein?
In den meisten Fällen bringt ein Unfall einen Wertverlust des Leasingautos mit sich. Selbst wenn der Wagen fachgerecht und einwandfrei repariert wird, sinkt der Restwert. Denn ein Unfallwagen kann nicht mehr für den ursprünglich angesetzten Preis weiterverkauft werden. Diese Wertminderung wird auch als „merkantile Wertminderung“ bezeichnet.
Hat die Wertminderung nun Auswirkungen auf den Leasingvertrag? Nein, nicht direkt, denn an den Leasingkonditionen ändert sich nichts. Wurden allerdings erst wenige Raten bis zum Zeitpunkt des Unfalls bezahlt, ist es möglich, dass die Wertminderung durch den bisher gezahlten Leasingbetrag noch nicht kompensiert wurde. Somit kann der Leasinggeber bei der Rückgabe des Fahrzeugs einen Ausgleich einfordern.
Was passiert bei einem Unfall mit Totalschaden?
Insbesondere bei einem schweren Unfall kann es zu einem Totalschaden des Leasingautos kommen. Von einem Totalschaden ist die Rede, wenn die Reparaturkosten mehr als 60 Prozent des Wiederbeschaffungswertes betragen. In diesem Fall ist die Reparatur des Fahrzeugs wirtschaftlich unvernünftig.
Ob das Fahrzeug repariert wird, entscheidet der Leasinggeber. Handelt es sich um einen Totalschaden, wird dieser durch die Leasinggesellschaft abgewickelt. Meist kommt es im Anschluss zu einer Auflösung des Leasingvertrags.
Leasingunfall: Ein Fall für die Versicherung
In der Regel deckt die Kfz-Versicherung die Kosten für den Schadenersatz, die Reparatur und/oder den Ersatz des Fahrzeugs. Was im Detail abgedeckt wird, hängt von deinem individuellen Versicherungsvertrag und der Art der Versicherung ab.
Jeder Fahrzeughalter in Deutschland ist dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bist du für einen Unfall verantwortlich, ersetzt diese der geschädigten Person den Unfallschaden. Bei Abschluss eines Leasingvertrags ist der Leasingnehmer meistens sogar dazu verpflichtet, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
Welche Versicherung haftet für welche Schäden am Leasingauto?
Bist du unverschuldet in einen Unfall verwickelt, kommt die gegnerische Versicherung für alle entstandenen Schäden auf. Das heißt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlt die Reparatur deines Fahrzeugs sowie die durch den Unfall entstandene Wertminderung.
Trifft dich eine Teilschuld oder bist du der Verursacher des Unfalls, haftet deine Versicherung. Für Schäden am eigenen Fahrzeug, die du selbst zu verantworten hast, springt deine Vollkaskoversicherung ein. Sie reguliert den Schaden, indem sie für die Instandsetzung des verunfallten Leasingwagens aufkommt bzw. den Wiederbeschaffungswert erstattet. Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den Wert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schaden.
Wichtig zu wissen ist, dass die Vollkaskoversicherung nicht für den vollen Schaden aufkommt. Fällt der Restwert des Autos höher als der Wiederbeschaffungswert aus, entsteht eine Differenz. Einfach gesagt, sind noch Ansprüche an den Leasinggeber offen, die die Vollkaskoversicherung nicht übernimmt. Um diese Lücke nicht selbst ausgleichen zu müssen, gibt es die GAP-Versicherung.
GAP-Versicherung
Im Falle eines selbstverschuldeten Totalschadens oder bei Diebstahl des Leasingautos greift die GAP-Versicherung. Sie ist eine optionale Zusatzversicherung in der Vollkaskoversicherung. Bei vielen Versicherungen bzw. Leasingverträgen ist die GAP-Deckung bereits ein fester Bestandteil.
Liegt der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs am Schadentag bei beispielsweise 15.000 Euro, der Leasing-Restbetrag (Ablösewert) allerdings bei 20.000 Euro, entsteht eine Lücke in Höhe von 5.000 Euro. Diese Differenz müsstest du nun selbst zahlen. Hast du eine GAP-Versicherung, übernimmt diese den Betrag.
Beispielrechnung:
Übersicht Leasingvertrag | |
Summe aller Leasingraten (36 x 100 €) | 3.600 € |
Restwert bei Vertragsende | + 17.600 € |
Leasingwert bei Vertragsabschluss | = 21.200 € |
Ausstehende Zahlung (nach 12 Monaten) | |
24 Raten übrig (24 x 100 €) | 2.400 € |
Restwert bei Vertragsende | + 17.600 € |
Offener Leasing-Restwert (Ablösewert) | = 20.000 € |
Berechnung des Differenzbetrags | |
Offener Leasing-Restwert (Ablösewert) | 20.000 € |
Wiederbeschaffungswert | – 15.000 € |
Offener Differenzbetrag | = 5.000 € |
Du möchtest zu deinem Leasingvertrag direkt die passende Vollkaskoversicherung? Dann entscheide dich für ein Leasing Angebot mit Versicherung!
Fazit: So sicherst du dich bestmöglich ab
Unfälle können immer passieren. Fahre daher stets vorsichtig und vorausschauend, um das Unfallrisiko zu minimieren. Ein Blechschaden kann ersetzt werden, ein Menschenleben hingegen ist unbezahlbar.
Egal ob du ein Leasingauto oder ein gekauftes Fahrzeug fährst – die Schritte nach einem Crash unterscheiden sich nicht voneinander. Informiere stets die Polizei und benachrichtige anschließend unverzüglich deine Versicherung, um den Schaden zu regulieren. Als Leasingnehmer musst du zusätzlich noch die Leasinggesellschaft kontaktieren und diese über den Unfall in Kenntnis setzen.
Wichtig ist, dass du dich bereits im Vorfeld richtig absicherst. Mit einer Haftpflicht-, einer Vollkasko- und einer GAP-Versicherung bist du für alle Eventualitäten gewappnet und hältst im Falle eines Unfalls die Kosten so gering wie möglich.