THG Prämie für Hybride und Plug-in-Hybride

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In der Diskussion um umweltfreundliche Mobilität und die Verringerung von Treibhausgasemissionen stehen Hybride und Plug-in-Hybride oft im Fokus. Doch wenn es um die begehrte THG Prämie geht, müssen Besitzer solcher Fahrzeuge leider passen.

Dabei ist es unerheblich, ob das Fahrzeug sich für andere Förderungen wie bessere pauschale Versteuerung der Privanutzung oder den früheren Umweltbonus qualifiziert hat. Die elektrische Reichweite des PHEV kann sogar über 100km liegen, sodass fast alle täglichen Wege elektrisch zurückgelegt werden. Dennoch gibt es kein Recht auf die THG Prämie für diese Fahrzeuge.

Diese Fahrzeugklassen erhalten die THG Prämie

Die Höhe der THG Prämie ist abhängig von der Fahrzeugklasse. Im Fokus stehen dabei unterschiedliche Elektrofahrzeuge, die einen entscheidenden Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen leisten. Nachfolgend werden die Fahrzeugklassen und die entsprechenden Bedingungen für die THG-Prämie detailliert erläutert:

Elektroautos

Die THG Prämie erhalten ausschließlich batterie- oder brennstoffzellenbetriebene Elektroautos der Klasse. Zu M1 zählen klassische PKW, Wohnmobile, Krankenwagen und andere Spezialfahrzeuge laut KBA. Ganz allgemein sind darunter somit kleine Elektrobusse zu verstehen.

Unabhängig von ihrer Klasse erhalten Fahrzeuge, die sowohl einen Elektro- als auch einen Verbrennungsmotor aufweisen, sprich Hybride und Plug-in-Hybride, keine THG Prämie. Die Berechtigung zum Verkauf der THG-Quote konzentriert sich somit ausschließlich auf reine Elektrofahrzeuge.

Elektrobusse (M1 und M2)

Vollelektrische Busse, die in die Fahrzeugklasse M2 und M3 fallen, sind ebenfalls für die THG-Quote zugelassen. Klasse M2 und M3 unterscheiden sich im Kern durch das Gewicht des Fahrzeugs. In Klasse M2 fallen alle Fahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 9 Personen geeignet sind und weniger als 5 Tonnen wiegen. Fahrzeuge der Klasse M3 dürfen mehr als 5 Tonnen wiegen. Diese Maßnahme unterstreicht die Bedeutung der Elektromobilität im öffentlichen Personennahverkehr.

Elektrotransporter und Elektro-Lkw

Transporter und Lastkraftwagen mit reinem Elektroantrieb, eingeteilt in die Fahrzeugklassen N1, N2 und N3, sind zulassungspflichtig und berechtigt, die THG-Prämie zu beantragen. Seit Ende August 2023 weist das Umweltbundesamt höhere Schätzwerte für Elektro-Nutzfahrzeuge aus, wodurch die THG-Prämie für diese Fahrzeugkategorie deutlich erhöht wird.

Elektromotorrad, Elektroroller (zulassungspflichtig) und Elektroquad

Elektrische Zweiräder wie Motorräder und E-Roller, die eine Geschwindigkeit von über 45 km/h erreichen, sowie größere Elektroquads müssen eine amtliche Straßenzulassung vorweisen, um für die THG-Quote angemeldet werden zu können.

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