Umweltbonus: Mit der BAFA-Prämie beim Elektroauto-Leasing sparen

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Wichtiger Hinweis: Der Umweltbonus wurde von der Bundesregierung kurzfristig eingestellt. Seit dem 18.12.2023 kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kein Antrag auf Förderung mehr gestellt werden. Alle Anträge, die bis einschließlich 17.12.2023 gestellt wurden, werden noch bearbeitet. Einige Hersteller haben auf das abrupte Ende reagiert und garantieren die Prämie weiterhin. Welche Hersteller das sind, haben wir dir in folgendem Artikel zusammengestellt: Diese Hersteller garantieren die Prämie weiterhin.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Umweltbonus ist ein Förderprogramm für elektrische Fahrzeuge. Die Förderung setzt sich aus einem Bundesanteil (BAFA-Prämie) und einem Herstelleranteil zusammen.
  • Seit 2023 werden Elektroautos mit einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro mit 4.500 Euro vom Staat gefördert und Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis zwischen 40 und 65.000 Euro werden mit 3.000 Euro staatlichem Anteil gefördert. Dabei gilt der Nettolistenpreis des Basismodells ohne Sonderausstattungen als Grundlage.
  • Die Automobilhersteller gewähren ihren Anteil an der Förderung als Netto-Rabatt. Das entspricht der Hälfte der staatlichen Förderung und beläuft sich auf 2.250 bzw. 1.500 Euro.
  • Für den BAFA-Anteil muss der Antragsteller (Kunde) zuerst in Vorleistung gehen. Nach der Zulassung kann er sich die Summe von der BAFA erstatten lassen. Beim Leasing geschieht das in Form einer einmaligen Sonderzahlung.

Was ist der Umweltbonus?

Mit dem Ziel, den Absatz und die Zulassungszahlen von Elektroautos in Deutschland zu steigern, wurde im Jahr 2016 der Umweltbonus eingeführt. Dabei handelt es sich um eine Prämie, die die Anschaffung eines elektrischen Fahrzeugs erschwinglicher macht.

Der Umweltbonus wird anteilig vom Staat und den Automobilherstellern gezahlt. Zunächst zahlten beide Parteien jeweils die Hälfte. Mit der Innovationsprämie, die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführt wurde, hat sich der Bundesanteil verdoppelt.

Während die BAFA-Prämie schon seit September 2023 nicht mehr für Gewerbekunden gilt, konnten Privatpersonen bis zum 18.12.2023 noch mit bis zu 6.750 Euro Förderung rechnen.

Wie hoch fällt der Umweltbonus aus?

Die Höhe des Umweltbonus hängt maßgeblich vom Nettolistenpreis des Fahrzeugs und der Leasinglaufzeit ab. Seit dem 01. Januar 2023 gelten die folgenden Fördersätze:

Leasinglaufzeit Nettolistenpreis unter 40.000 € Nettolistenpreis unter 65.000 €
12 bis 23 Monate 2.250 € + 1.125 € = 3.375 € 1.500 € + 750 € = 2.250 €
ab 24 Monaten 4.500 € + 2.250 € = 6.750 € 3.000 € + 1.500 € = 4.500 €

(staatlicher Anteil + Herstelleranteil = Gesamtförderung)

Welche Voraussetzungen gibt es für den Umweltbonus bzw. die Innovationsprämie?

Um den Umweltbonus beantragen zu können, gelten folgende Förderbedingungen:

  • Förderfähiges Fahrzeug: Das E-Auto muss auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge der BAFA stehen.
  • Maximaler Listenpreis: Der Nettolistenpreis des Fahrzeugs darf die 65.000 Euro nicht überschreiten.
  • Haltedauer: Das Fahrzeug muss mindestens 12 Monate auf den Antragsteller im Inland zugelassen werden.
  • Keine bisherige Förderung: Es muss sich um einen Neuwagen handeln, der noch nicht durch den Umweltbonus gefördert wurde und auch keine Förderung in einem anderen EU Land erhalten hat.

BAFA-Prämie für gebrauchte Elektroautos

Nicht nur neue, sondern auch gebrauchte Elektroautos sind förderfähg, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Grundsätzlich gelten bei Gebrauchtwagen die gleichen Förderbedingungen wie bei einem Neuwagen: Es muss sich um ein förderfähiges Fahrzeug handeln, das bisher noch nicht gefördert wurde. Zusätzlich müssen Gebrauchtwagen noch die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Datum der Erstzulassung: Die Erstzulassung des gebrauchten Elektroautos darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Des Weiteren muss der Förderantrag innerhalb eines Jahres nach Zweitzulassung bei der BAFA eingehen.
  • Maximale Laufleistung: Der Kilometerstand darf bei der Zweitzulassung maximal 15.000 Kilometer betragen.
  • Verkaufspreis beachten: Der Verkaufspreis des Gebrauchtwagens darf maximal 80% des Neuwagenpreises betragen. Hierbei wird der Bruttolistenpreis inklusive Sonderausstattung abzüglich des Herstelleranteils am Umweltbonus betrachtet.

Auch bei einem gebrauchten Elektroauto hängt die Höhe der Förderung von der Leasinglaufzeit ab. Die genaue Höhe kannst du der folgenden Tabelle entnehmen:

Leasinglaufzeit Höhe der Prämie
12 bis 23 Monate 1.500 € + 750 € = 2.250 €
ab 24 Monaten 3.000 € + 1.500 € = 4.500 €

(staatlicher Anteil + Herstelleranteil = Gesamtförderung)

Wie kann ich die BAFA-Prämie beantragen?

Der Herstelleranteil der Prämie wird direkt mit dem Kaufpreis bzw. den Leasingkonditionen verrechnet. Auf dem Kauf- oder Leasingvertrag sollte der Rabatt entsprechend gekennzeichnet sein, denn dies ist auch für eine erfolgreiche Beantragung des staatlichen Anteils notwendig.

Den staatlichen Anteil kannst du beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) online beantragen. Hierfür stellt die BAFA ein spezielles Formular auf ihrer Website bereits, sodass der Antrag einfach digital ausgeführt werden kann. Folgende Unterlagen werden für den Antrag benötigt. Beachte, dass das Fahrzeug vor der Antragstellung bereits erworben und zugelassen sein muss.

  • Leasing oder Kaufvertrag
  • Nachweis über verbindliche Bestellung des Fahrzeugs (Basispreis, Sonderausstattungen und Nachlässe müssen hierbei gesondert ausgewiesen werden)
  • Kalkulation von Kaufpreis oder Leasingrate mit und ohne Eigenanteil am Umweltbonus, um sicherzustellen, dass der Hersteller seinen Teil der Förderung geleistet hat.
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2
  • Nachweispaket wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelt

Nach dem Ausfüllen des Formulars wird ein PDF Dokument generiert, das auch eine Erklärung zu wahrheitsgemäßen Angaben enthält. Wenn du die Erklärung ausgedruckt, unterschrieben und wieder eingescannt hast, kannst du sie im BAFA Portal hochladen.

Der Link zum Upload wird dir automatisch per E-Mail geschickt, sobald du den Antrag gestellt hast. Fällt die Prüfung seitens der BAFA positiv aus, wird der staatliche Anteil auf das hinterlegte Bankkonto überwiesen.

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