Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag das Ziel festgelegt über 15 Millionen Elektroauto auf deutsche Straßen zu bringen. Damit dieses ambitionierte Ziel erreicht wird, dürften die Förderungen wie der Umweltbonus und die Innovationsprämie noch länger ausgezahlt werden.
Nach langen Diskussionen ändern sich die Rahmenbedingungen für den Umweltbonus ab 01. Januar 2023 wie folgt:
Wer sich für die Antriebstechnologie der Zukunft entscheidet, kann einen sogenannten Umweltbonus in Anspruch nehmen. Dabei handelt es sich um die Förderung von Elektroautos und Plugin-Hybrid-Modellen, die zum einen Teil vom Hersteller selbst und zum anderen vom Staat finanziert wird. Sie gilt sowohl beim Kauf, einer Finanzierung als auch beim Leasing von einem förderfähigen Fahrzeug, das die Bedingungen der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erfüllt.
Die wichtigsten allgemeinen Fakten wichtigste in Kürze:
Der Umweltbonus wurde im Jahr 2016 eingeführt mit dem Ziel der Absatzförderung von elektrifizierten Fahrzeugen. Das ambitionierte Ziel von 1 Millionen Elektroautos auf Deutschlands Straßen konnte damit zuerst nicht erreicht werden, allerdings hat die Prämie dennoch für eine leicht gesteigerte Nachfrage gesorgt. Dabei handelt es sich um eine kombinierte Prämie, die sowohl von den Autoherstellern als auch vom Staat bezahlt wird. Nach den ursprünglichen Plänen zahlt jeder Akteur jeweils die Hälfte des Umweltbonus. Durch die Innovationsprämie, die durch die Covid19-Pandemie eingeführt wurde, hat der Staat seinen Anteil allerdings verdoppelt. Die Förderung kann von Privatpersonen, Firmen, Körperschaften und Vereinen beansprucht werden.
Mittlerweile hat sich das Förderprogramm auch ausgezahlt, denn der Anteil von elektrischen Fahrzeugen an den Neuzulassungen steigt stetig weiter. So war jedes dritte Fahrzeug im November 2021 zugelassene Fahrzeug zumindest ein Teilzeitstromer. Jedes fünfte neuzugelassene Fahrzeug war sogar ein vollelektrisches Auto.
Der Umweltbonus setzt sich aus BAFA Prämie und Herstelleranteil zusammen: Herstelleranteil + BAFA Prämie = Umweltbonus
Der Umweltbonus wurde sukzessive erhöht durch die Innovationsprämie im Jahr 2020. Seit 2023 wurde er allerdings wieder gesenkt und es gelten seit dem 01. Januar 2023 die folgenden Fördersätze. Plugin-Hybrid Autos werden überhaupt nicht mehr gefördert.
Fahrzeug-Nettolistenpreis bis 40.000 Euro:
Fahrzeugtyp | Bundesanteil | Herstelleranteil | Umweltbonus Gesamt |
---|---|---|---|
Elektroauto / Wasserstoffauto | 4.500 € | 2.250 € | 6.750 € |
Fahrzeug-Nettolistenpreis ab 40.000 Euro bis maximal 65.000 Euro:
Fahrzeugtyp | Bundesanteil | Herstelleranteil | Umweltbonus Gesamt |
---|---|---|---|
Elektroauto / Wasserstoffauto | 3.000 € | 1.500 € | 4.500 € |
Hinweis zum Listenpreis: Es handelt sich um den Nettolistenpreis des Basismodells. Dementsprechend kann das explizite Fahrzeug in der Bestellung auch einen höheren Listenpreis haben, wenn bestimmte Sonderausstattungen gewählt wurden. Demnach sind bei der individuellen Konfiguration keine Grenzen gesetzt.
Seit dem 17. November 2020 wurden die Rahmenbedingungen für den Umweltbonus und die Innovationsprämie bei Leasingverträgen angepasst. Damit wurde geregelt, dass es für Leasing-Autos nur noch den vollen Förderbetrag gibt, wenn die Leasinglaufzeit mindestens 24 Monate beträgt. Darunter gibt es nur einen anteiligen Umweltbonus. In der nachfolgenden Tabelle sind die entsprechenden Stufen aufgelistet. In der Tabelle ist jeweils der staatliche Anteil plus Herstelleranteil und Gesamtbetrag ausgewiesen.
Leasinglaufzeit | Elektroauto unter 40.000€ netto | Elektroauto unter 65.000€ netto | Plugin-Hybrid unter 40.000€ netto | Plugin-Hybrid unter 65.000€ netto |
---|---|---|---|---|
12 bis 23 Monate | 2.250 + 1.125 = 3.375 € | 1.500 + 750 = 2.250 € | ||
ab 24 Monaten | 4.500 + 2.250 = 6.750 € | 3.000 + 1.500 = 4.500 € |
(staatlicher Anteil + Herstelleranteil = Gesamtförderung)
Bedingt durch die Corona-Krise hat die Bundesregierung ein umfangreiches Konjunkturpaket auf den Weg gebracht. Das 130 Milliarden Euro schwere Paket beinhaltet auch Förderungen für die Automobilindustrie. Dazu sollen umweltfreundliche Fahrzeuge noch stärker gefördert werden, während es keine Prämie für klassische Verbrenner geben wird. Die neue Innovationsprämie verdoppelt den staatlichen Anteil am Umweltbonus vom 08. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2022. Damit ergaben sich folgende Konditionen:
Fahrzeug-Nettolistenpreis bis 40.000 Euro:
Fahrzeugtyp | Bundesanteil | Herstelleranteil | Umweltbonus Gesamt |
---|---|---|---|
Elektroauto / Wasserstoffauto | 6.000 € | 3.000 € | 9.000 € |
Plugin-Hybrid (max. 50g/km CO2) | 4.500 € | 2.250 € | 6.750 € |
Fahrzeug-Nettolistenpreis ab 40.000 Euro bis maximal 65.000 Euro:
Fahrzeugtyp | Bundesanteil | Herstelleranteil | Umweltbonus Gesamt |
---|---|---|---|
Elektroauto / Wasserstoffauto | 5.000 € | 2.500 € | 7.500 € |
Plugin-Hybrid (max. 50g/km CO2) | 3.750 € | 1.875 € | 5.625 € |
Um den Umweltbonus bzw. die Innovationsprämie beantragen zu können gelten folgenden Förderbedingungen:
Kommende Verschärfungen der Anforderungen:
Der Herstelleranteil der Prämie wird direkt mit dem Kaufpreis bzw. den Leasingkonditionen verrechnet. Auf dem Kauf- oder Leasingvertrag sollte der Rabatt entsprechend gekennzeichnet sein, denn dies ist auch für eine erfolgreiche Beantragung des staatlichen Anteils notwendig.
Der staatliche Anteil kann bei der Bundesanstalt für Wiederaufbau (BAFA) online beantragt werden. Hierfür stellt die BAFA ein spezielles Formular auf ihrer Website bereits, sodass der Antrag einfach digital ausgeführt werden kann. Folgende Unterlagen werden für den Antrag benötigt.
Hinweis: Das Auto muss vor der Antragstellung bereits erworben und zugelassen sein.
Im Anschluss wird ein PDF Dokument generiert, das auch eine Erklärung zu wahrheitsgemäßen Angaben enthält, die der Antragsteller unterschreiben muss. Wenn die Erklärung ausgedruckt, unterschrieben und wieder eingescannt wurde, kann sie im BAFA Portal hochgeladen werden. Der Link zum Upload wird dem Antragsteller automatisch per E-Mail geschickt, wenn er den Antrag gestellt hat. Wenn die Prüfung seitens der BAFA positiv ausfällt, wird der staatliche Anteil auf das hinterlegte Bankkonto überwiesen.
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Die BAFA aktualisiert regelmäßig die Liste mit der Anzahl an bewilligten Anträgen inklusive einer spezifischen Aufschlüsselung nach Modellen, womit sich eine Top-Liste bilden lässt. Insgesamt wurden zum 01. Juli 2020 214.269 Anträge gestellt. Davon waren 137.515 für Vollelektrische Fahrzeuge, 76.625 für Plugin-Hybride und 129 für Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb. Absoluter Spitzenreiter gemessen an der Anzahl von Anträgen sind der Renault Zoe, die Smart Electric Drive Modelle und der BMW i3.
Fahrzeugmodell | Anzahl der Anträge (BAFA) |
---|---|
Renault Zoe | 24.990 |
Smart Electric Drive Modelle | 18.486 |
BMW i3 | 16.531 |
Tesla Model 3 | 11.917 |
Nissan Leaf | 6.097 |
Hinweis: Antragsstand vom 01. Juli 2020. Modelle wurden aggregiert betrachtet.
Unter bestimmten Vorraussetzungen wird auch die Anschaffungen von Gebrauchtwagen mit einem Umweltbonus gefördert. Unabhängig vom Kaufpreis und ehemaligen Nettolistenpreis gelten die gleichen Förderhöhen wie bei Neuwagen mit einem Nettolistenpreis von 40 und 65 Tausend Euro. Dementsprechend werden Gebrauchtwagen mit bis zu 4.500 Euro gefördert. Damit der Gebrauchte förderfähig ist, muss er allerdings folgende Bedingungen erfüllen:
Aufgrund der besonderen Bedingungen wie der maximalen Zeit nach Erstzulassung sowie den begrenzten Laufleistungen eignet sich die Förderung von gebrauchten Elektroautos nur für Werkswagen, Mietwagen oder Vorführwagen, die bereits zugelassen wurden, aber keine Förderung erhalten haben.
Neben dem Bund unterstützen auch einzelne Länder die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs. Die Länder Baden-Württemberg, Berlin und NRW haben ein Förderprogramm für elektrische Fahrzeuge, die von Gewerbetreibenden erworben werden. Jedes Land hat hierfür gesonderte Bedingungen festgelegt was und wie gefördert wird. Die detaillierten Bedingungen der einzelnen Bundesländer sind nachfolgend aufgeschlüsselt. Kombiniert man die Prämien vom Bund und den Ländern ergibt sich weiteres Sparpotenzial beim Leasing oder Kauf von elektrifizierten Autos.
Das Land Baden-Württemberg fördert elektrische PKW und leichte Nutzfahrzeug bis 3,5 Tonnen mit bis zu 1.000 Euro. Die Förderung richtet sich nach der Dauer des Leasingvertrags und kann bei der Landesbank BW als BW e-Gutschein beantragt werden. Kombiniert man diesen Bonus mit dem bundesweiten Umweltbonus ergibt sich eine Gesamtfördersumme von bis zu 10.000 Euro. Um sich für die Prämie zu qualifizieren gelten die folgenden Bedingungen:
Leasing-Laufzeit | Förderbetrag |
---|---|
36 Monate | 1.000 € |
24 Monate | 666,66 € |
12 Monate | 333,33 € |
Der Antrag für den BW e-Gutschein kann auf der Website der L-Bank ausgefüllt werden. Dies kann bereits vor Abschluss des Vertrags durchgeführt werden. Die Erstattung der Förderung erfolgt allerdings erst nach dem Abschluss des Leasingvertrags.
Das Land Berlin bezuschusst die Anschaffung von Elektroautos für Gewerbetreibende ebenfalls. Batterielektrische-Fahrzeuge erhalten einen Zuschuss von bis zu 4000 Euro und Plugin-Hybrid-Autos werden mit 3000 Euro bezuschusst. Die Berlin-Förderung kann zudem auch mit dem bundesweiten Umweltbonus kombiniert werden, womit sich eine noch größere Ersparnis beim Kauf oder beim Leasing ergibt.
Fahrzeugklasse | Förderung Elektroauto | Förderung Hybridauto |
---|---|---|
Klasse M1 (Pkw) | 4.000 € | 3.000 € |
Klasse N1 (unter 2,3 t) | 4.000 € | 3.000 € |
Klasse N1 (2,3 bis 4,25 t) | 8.000 € | 4.000 € |
Hinweis: Aktuell ist der Berlin-Bonus ausgesetzt, da die gesamten Fördermittel für 2020 (6 Mio. Euro) bereits ausgeschöpft sind. Im 4. Quartal 2020 soll über eine Verlängerung des Programms entschieden werden.
Nordrhein-Westfalen hat mit dem NRW-Bonus auch ein Förderprogramm für elektrisch angetriebene Fahrzeuge. Diese beschränkt sich allerdings auf Nutzfahrzeuge, die vollelektrisch angetrieben werden. Hybride und normale PKW sind von der Förderung ausgeschlossen. Beim Leasing kann der Bonus sich positiv auf die Rate auswirken. Die Summe muss zuerst als Anzahlung vom Leasingnehmer erbracht werden und wird später erstattet. Der Bonus kann zudem nicht mit dem staatlichen Anteil am bundesweiten Umweltbonus, aber immerhin mit dem Herstelleranteil kombiniert werden. Dadurch ergibt sich eine Förderung von bis zu 11.000 Euro. Folgende Bedingung muss der Antragsteller erfüllen, um sich für die NRW Förderung zu qualifizieren.
Fahrzeugklasse | maximale NRW Förderung |
---|---|
Klasse N1 (mind. 2,3 t) | 8.000 € |
Klasse N2 (unter 7,5 t) | 8.000 € |
Die Förderung gestaffelt nach Laufzeit des Leasingvertrags:
Leasing-Laufzeit | Förderbetrag |
---|---|
60 Monate | 8.000 € |
48 Monate | 6.400 € |
36 Monate | 4.800 € |
24 Monate | 3.200 € |
12 Monate | 1.600 € |
Der Antrag auf den NRW-Bonus kann auf einer speziellen Internetseite des Landes ausgefüllt werden. Hierfür stellt Nordrhein-Westfalen ein digitales Formular zur Verfügung. Der Antrag kann bereits mit einem Angebot ausgefüllt werden.
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