Umweltbonus für gebrauchte Elektroautos – So kommst du an die Förderung

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Nicht nur neue, sondern auch gebrauchte Elektroautos werden mit dem Umweltbonus gefördert. Doch nicht alle Gebrauchtwagen sind förderfähig. Welche Voraussetzungen es gibt und wie hoch die BAFA-Prämie für gebrauchte E-Autos ausfällt, erfährst du in diesem Artikel.

Anpassung des Umweltbonus im September 2023

Seit dem 01.09.2023 gibt es eine wichtige Anpassung der Förderbedingungen: Fortan können nur noch Privatpersonen den Umweltbonus beantragen. Gewerbekunden gehen seit dem 1. September leer aus.

Diese Jahr (2023) liegt die Förderung für gebrauchte Stromer bei maximal 3.000 €. Ab dem 01.01.2024 reduzieren sich die Fördersätze auf maximal 2.400 €. Zum Jahreswechsel 2024/25 wird die Förderung batteriebetriebener Fahrzeuge gänzlich eingestellt.

Umweltprämie für Gebrauchtwagen: Voraussetzungen

  • E-Auto muss förderfähig sein: Das Fahrzeug muss bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) als förderfähiges Fahrzeug gelistet sein.
  • Keine bisherige Förderung: Das E-Auto darf zuvor nicht durch den Umweltbonus oder eine andere staatliche Förderung gefördert worden sein. Gleiches gilt auch für staatliche Förderungen in anderen Ländern.
  • Datum der Erstzulassung: Die Erstzulassung des gebrauchten Elektroautos darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Des Weiteren muss der Förderantrag innerhalb eines Jahres nach Zweitzulassung bei der BAFA eingehen.
  • Maximale Laufleistung: Der Kilometerstand darf bei der Zweitzulassung maximal 15.000 Kilometer betragen.
  • Verkaufspreis beachten: Der Verkaufspreis des Gebrauchtwagens darf maximal 80% des Neuwagenpreises betragen. Hierbei wird der Bruttolistenpreis inklusive Sonderausstattung abzüglich des Herstelleranteils am Umweltbonus betrachtet.

Wie hoch fällt der Umweltbonus für gebrauchte E-Autos aus?

Während es für elektrische Neuwagen in 2023 bis zu 4.500 € Förderung gibt, beläuft sich diese bei jungen Gebrauchten auf maximal 3.000 €.

Beim Gebrauchtwagen Leasing hängt die Höhe der Förderung maßgeblich von der Leasingdauer ab. Liegt diese zwischen 12 und 23 Monaten, beläuft sich die Förderung auf 1.500 €. Läuft der Leasingvertrag länger als 23 Monate, erhältst du die vollen 3.000 € Förderung. Eine Übersicht der Förderungen in 2023/24 zeigen dir die folgenden Tabellen:

Förderung für gebrauchte E-Autos in 2023

Kauf/Leasing Umweltbonus (Bundesanteil)
Kauf 3.000 €
Leasing 12-23 Monate 1.500 €
Leasing ab 24 Monate 3.000 €

Förderung für gebrauchte E-Autos in 2024

Kauf/Leasing Umweltbonus (Bundesanteil)
Kauf 2.400 €
Leasing 12-23 Monate 1.200 €
Leasing ab 24 Monate 2.400 €

Wie kann ich den Umweltbonus für junge Gebrauchte beantragen?

Den Umweltbonus kannst du online auf der Website der BAFA beantragen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellt dir hierfür ein Formular zur Verfügung. Zusätzlich zum Förderantrag musst du die folgenden Dokumente hochladen:

    • Nachweis über den Listenpreis (z.B. Rechnung des Neuwagens)
    • Leasingvertrag, aus dem die Leasingdauer hervorgeht
    • Nachweis zur Laufleistung (max. 15.000 Kilometer)

Die notwenigen Dokumente erhältst du beim Kauf oder beim Abschluss des Leasingvertrags vom Händler bzw. von deinem Leasinggeber. Hast du die Neuwagen-Rechnung nicht zur Hand, verlangt die BAFA ein Gutachten der Deutschen Automobil Treuhand (DAT).

Wie hoch darf der Fahrzeugpreis sein?

Grundlegen sind Elektroautos nur bis zu einem Nettolistenpreis des Basismodells von maximal 65.000 € förderfähig. Liegt der Preis darüber, bekommst du für deinen Stromer keinen Umweltbonus. Gleiches gilt natürlich auch für gebrauchte E-Autos, deren ursprünglicher Neupreis über dieser Grenze liegt.

Hinzu kommt ein weiterer Preisdeckel: Denn wie Eingangs erwähnt, darf der Verkaufspreis des gebrauchten Elektroautos maximal 80% des Neuwagenpreises (Bruttolistenpreis inklusive Sonderausstattung abzüglich des Herstelleranteils am Umweltbonus) betragen.

Mindesthaltedauer beim Kauf und Leasing

Nicht nur beim Fahrzeugkauf, sondern auch beim Auto Leasing gibt es eine festgeschriebene Mindesthaltedauer. In beiden Fällen liegt diese bei 12 Monaten. Konkret heißt das, dass das Fahrzeug mindestens 12 Monate auf den Käufer bzw. Leasingnehmer zugelassen sein muss.

Verkauft man das Auto vor Ablauf der Mindesthaltedauer oder tritt man vorzeitig aus dem Leasingvertrag zurück, muss dies unverzüglich der BAFA mitgeteilt werden. Diese behält sich vor, in solchen Fällen die Förderung zurückzufordern.

Wo finde ich gebrauchte und förderfähige E-Autos?

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