Nicht nur neue, sondern auch gebrauchte Elektroautos werden mit dem Umweltbonus gefördert. Doch nicht alle Gebrauchtwagen sind förderfähig. Welche Voraussetzungen es gibt und wie hoch die BAFA-Prämie für gebrauchte E-Autos ausfällt, erfährst du in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis:
Seit dem 01.09.2023 gibt es eine wichtige Anpassung der Förderbedingungen: Fortan können nur noch Privatpersonen den Umweltbonus beantragen. Gewerbekunden gehen seit dem 1. September leer aus.
Diese Jahr (2023) liegt die Förderung für gebrauchte Stromer bei maximal 3.000 €. Ab dem 01.01.2024 reduzieren sich die Fördersätze auf maximal 2.400 €. Zum Jahreswechsel 2024/25 wird die Förderung batteriebetriebener Fahrzeuge gänzlich eingestellt.
Während es für elektrische Neuwagen in 2023 bis zu 4.500 € Förderung gibt, beläuft sich diese bei jungen Gebrauchten auf maximal 3.000 €.
Beim Gebrauchtwagen Leasing hängt die Höhe der Förderung maßgeblich von der Leasingdauer ab. Liegt diese zwischen 12 und 23 Monaten, beläuft sich die Förderung auf 1.500 €. Läuft der Leasingvertrag länger als 23 Monate, erhältst du die vollen 3.000 € Förderung. Eine Übersicht der Förderungen in 2023/24 zeigen dir die folgenden Tabellen:
Förderung für gebrauchte E-Autos in 2023
Kauf/Leasing | Umweltbonus (Bundesanteil) |
---|---|
Kauf | 3.000 € |
Leasing 12-23 Monate | 1.500 € |
Leasing ab 24 Monate | 3.000 € |
Förderung für gebrauchte E-Autos in 2024
Kauf/Leasing | Umweltbonus (Bundesanteil) |
---|---|
Kauf | 2.400 € |
Leasing 12-23 Monate | 1.200 € |
Leasing ab 24 Monate | 2.400 € |
Den Umweltbonus kannst du online auf der Website der BAFA beantragen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellt dir hierfür ein Formular zur Verfügung. Zusätzlich zum Förderantrag musst du die folgenden Dokumente hochladen:
Die notwenigen Dokumente erhältst du beim Kauf oder beim Abschluss des Leasingvertrags vom Händler bzw. von deinem Leasinggeber. Hast du die Neuwagen-Rechnung nicht zur Hand, verlangt die BAFA ein Gutachten der Deutschen Automobil Treuhand (DAT).
Grundlegen sind Elektroautos nur bis zu einem Nettolistenpreis des Basismodells von maximal 65.000 € förderfähig. Liegt der Preis darüber, bekommst du für deinen Stromer keinen Umweltbonus. Gleiches gilt natürlich auch für gebrauchte E-Autos, deren ursprünglicher Neupreis über dieser Grenze liegt.
Hinzu kommt ein weiterer Preisdeckel: Denn wie Eingangs erwähnt, darf der Verkaufspreis des gebrauchten Elektroautos maximal 80% des Neuwagenpreises (Bruttolistenpreis inklusive Sonderausstattung abzüglich des Herstelleranteils am Umweltbonus) betragen.
Nicht nur beim Fahrzeugkauf, sondern auch beim Auto Leasing gibt es eine festgeschriebene Mindesthaltedauer. In beiden Fällen liegt diese bei 12 Monaten. Konkret heißt das, dass das Fahrzeug mindestens 12 Monate auf den Käufer bzw. Leasingnehmer zugelassen sein muss.
Verkauft man das Auto vor Ablauf der Mindesthaltedauer oder tritt man vorzeitig aus dem Leasingvertrag zurück, muss dies unverzüglich der BAFA mitgeteilt werden. Diese behält sich vor, in solchen Fällen die Förderung zurückzufordern.
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