Leasingrückgabe Erfahrungsbericht: Kommt die „dicke“ Rechnung am Schluss?
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Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass am Ende der Leasinglaufzeit die „dicke“ Rechnung kommt. Somit ist es nicht verwunderlich, dass es vielen Leasingnehmern vor der Rückgabe ihres Fahrzeuges graut. Doch sind diese Sorgen gerechtfertigt? Wir wollen etwas Licht ins Dunkle bringen und euch zeigen, wie unsere Leasingrückgabe bei Audi abgelaufen ist.
Unsere Leasingrückgabe im Detail
Tipps zur Leasingrückgabe:
- Behalte die vereinbarte Fahrleistung im Blick. Mehr-Kilometer kosten Geld.
- Eine professionelle Aufbereitung vor der Rückgabe lässt dein Auto strahlen.
- Lasse größere Schäden im Vorfeld der Rückgabe über eine Vertragswerkstatt abwickeln.
- Gebe alle Dinge mit ab, die zum Fahrzeugumfang gehören.
Drei Jahre können sehr schnell ins Land gehen und schwups flattert ein Brief von Audi ins Haus, dass das Ende der Leasinglaufzeit naht. Für uns heißt das, den A1 ein letztes Mal auf Vordermann bringen, denn nach 36 Monaten im Privatleasing geht das Fahrzeug zurück an Audi. In unserem Fall handelt es sich um einen Audi A1 1.0 TFSI Sportback. Mit allen Extras bringt es der kleine Ingolstädter auf einen Neuwagenpreis von knapp 28.000 Euro.
Abgeschlossen wurde ein Kilometer-Leasingvertrag mit einer jährlichen Fahrleistung von 10.000 Kilometern. Über einen Zeitraum von drei Jahren dürfen somit 30.000 Kilometer zurückgelegt werden. Zum Zeitpunkt der Rückgabe hat der Audi knapp 25.000 Kilometer auf der Uhr und ist bis auf einen größeren Kratzer an der hinteren rechten Felge in tadellosem Zustand. Doch unfallfrei ist der Wagen nicht.
Unfallhistorie und Schäden am Fahrzeug
Schauen wir uns zunächst die Unfallhistorie des Audi A1 an. Diese spielt für die Erstellung des Gutachtens eine zentrale Rolle, denn reparierte Schäden, wie z.B. eine Nachlackierung, mindern den Wert des Fahrzeuges. Wirft man unter diesem Aspekt einen Blick auf unser Fahrzeug, kann es einem beim Gedanken an die Rückgabe schon etwas mulmig werden. Das liegt daran, dass es innerhalb von drei Jahren zu drei Unfällen bzw. Schäden am Fahrzeug kam.
Der erste Schaden entstand in einer Tiefgarage, wobei das Fahrzeug mit der rechten Seite an einer Säule hängen blieb und die hintere Tür, der hintere Kotflügel und die Heckstoßstange beschädigt wurden. Während Audi die Tür reparierte und nachlackierte, wurden die Stoßstange sowie der Kotflügel komplett getauscht. Kurz darauf kam es zu einen Auffahrunfall beim Ausparken, wodurch die Heckstoßstange an einer Stelle riss und erneut getauscht werden musste. Der dritte und letzte Schaden war ein Wildunfall, bei dem die Stoßstange vorne links beschädigt wurde. Auch dieses Mal musste das komplette Bauteil ersetzt werden. Alle Schäden wurden über die Kasko-Versicherung abgewickelt und in der Vertragswerkstatt von Audi behoben.
Wie bereits erwähnt, ist der einzige Dorn im Auge die hintere rechte Felge, die beim seitlichen Einparken am Bordstein entlang geschliffen ist. Seither zieren sichtbare und unschöne Kratzer die pulverbeschichtete 18-Zoll-Felge. Dies ist jedoch der einzige Mangel, der im Vorfeld der Rückgabe nicht behoben wurde.
Was sollte ich im Vorfeld der Rückgabe beachten?
Springen wir nun zwei Tage vor die Abgabe des Leasingfahrzeuges. Da auch bei der Rückgabe der erste Eindruck sehr wichtig ist, geben wir das Fahrzeug noch einmal in die professionelle Aufbereitung. Sowohl von Innen als auch von Außen wird der A1 gründlichst gereinigt und sieht bei der Abholung fast aus wie neu. Ebenso werden die Winterreifen, die Teil des Leasingvertrages sind, gereinigt und im Kofferraum verstaut. Die Kosten für die Aufbereitung belaufen sich in unserem Fall auf 120 Euro.
Abgesehen von den Reifen müssen auch alle andere Dinge, die zum Fahrzeugumfang gehören, mit abgegeben werden. Dazu zählen unter anderem die Bordpapiere, der zweite Schlüssel, die Kofferraumabdeckung und der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1). Da sich diese Dinge bereits alle im Auto befinden, steht der Leasingrückgabe nichts mehr im Wege.
Wie läuft die Leasingrückgabe ab?
Der Tag der Leasingrückgabe steht an. Pünktlich um 9:00 Uhr parken wir den A1 bei Audi in Stuttgart Vaihingen auf dem Hof und melden uns an der Rezeption. Kurz darauf kommt auch schon ein Gutachter, um mit uns einen Fragebogen auszufüllen und den Zustand des Fahrzeugs zu bewerten. In unserem Fall wird der Audi vom „TÜV Süd“ unter die Lupe genommen.
Der Fragebogen besteht aus zwei Seiten und ist schnell ausfüllt. Lediglich ein paar Angaben zum Kilometerstand, der Unfallhistorie und zum Zustand des Fahrzeuges sowie eine Unterschrift verlangt der TÜV-Gutachter. Nach der Übergabe der Schlüssel sagt uns der Gutachter, dass er den Audi jetzt mitnehmen und ein Gutachten erstellen wird. Das Rückgabeprotokoll wird er anschließend an unseren Händler schicken, der uns vor 3 Jahren den Leasingvertrag ausgestellt hat. Bei der Zustandsbewertung können wir leider nicht mit dabei sein. Ob ihr dem Gutachter bei seiner Arbeit über die Schulter schauen könnt, ist vermutlich von Händler zu Händler unterschiedlich.
Gut eine Woche nach der Rückgabe des Fahrzeuges kommt die versprochene Mail des Audi-Händlers mit der Zustandsbewertung und dem Rückgabeprotokoll.
Das Rückgabeprotokoll
Drei Jahre gehen an einem Auto nicht spurlos vorbei. Das weiß auch der Hersteller bzw. der Händler. So stellen kleine Kratzer im Lack oder Steinschläge kein Problem dar, sofern sie pro Bauteil nicht zu häufig auftreten. Anders sieht es jedoch bei Beulen in der Karosserie oder stärkeren Kratzern aus, da diese eine Wertminderung für das Fahrzeug darstellen und aufwändig repariert werden müssen. Das bedeutet, dass euch der Schaden bzw. die dadurch entstandene Wertminderung in Rechnung gestellt wird. Bereits bei der Fahrzeugabholung hat Audi uns eine Broschüre zur Zustandsbewertung gegeben, in der die Bewertungskriterien und die akzeptierten Gebrauchsspuren aufgelistet sind.
Auch im Innenraum lassen sich nach mehreren Jahren der Nutzung Verbrauchsspuren nicht vermeiden. Insbesondere Bauteile, wie das Lenkrad oder der Schaltknauf, die sehr häufig berührt werden, bleiben von kleinen Kratzern und Rissen nicht verschont. Hier müssen in der Regel keine Extra-Kosten gefürchtet werden, sofern die Gebrauchsspuren ein bestimmtes Maß nicht überschreiten. Doch nun zurück zu unserem Fahrzeug.
Das Rückgabeprotokoll unterteilt sich in die folgenden vier Bereiche: Optischer Zustand, Technischer Zustand, Fehlteile und Dienstleistungen sowie Wertminderung aus Vorschäden.
Am optischen Zustand des A1 gibt es nichts zu bemängeln. Im Hinblick auf den technischen Zustand kreidet der TÜV-Gutachter die beschädigte Felge an und beziffert die dadurch entstandene Wertminderung auf 300 Euro. Bedingt durch die Pulverbeschichtung lässt sich die Felge nicht einfach reparieren bzw. nachlackieren. Daher auch der etwas höhere Wertminderungsbetrag.
Im Bereich „Fehlteile und Dienstleistungen“ gibt es ebenfalls nichts zu beanstanden. Das bedeutet, dass alle Teile, die zum Fahrzeugumfang gehören, abgegeben und auch alle Serviceleistungen erfüllt wurden. Durch die Nachlackierung der Fondtüre entsteht eine Wertminderung aus Vorschäden in Höhe von 350 Euro. Aufgrund der doch etwas üppigeren Unfallhistorie könnte man meinen, dass die Wertminderung aus Vorschäden durchaus höher ausfallen müsste. Laut des Audi-Händlers stellen jedoch nur Reparaturen, wie z.B. eine Nachlackierung, eine Wertminderung dar. Werden Bauteile, wie in unserem Fall die Heckstoßstange, komplett getauscht, entsteht keine Wertminderung am Fahrzeug.
In der Regel wird dem Leasingnehmer zehn Prozent der Schadenshöhe als Wertminderung in Rechnung gestellt. Hierzu sei gesagt, dass dieser Wert von Hersteller zu Hersteller variieren kann. Informiert euch am besten selbst bei eurem Händler, was für etwaige Schäden fällig wird. Ebenso sei gesagt, dass Schäden, die bei der Rückgabe festgestellt werden, umsatzsteuerneutral sind. Somit stellt euch der Händler jeweils nur den Netto-Betrag in Rechnung.
Summiert man die Wertminderung durch die Felge und die Wertminderung aus Vorschäden, sind wir bei einem Betrag von 650 Euro, der uns in Rechnung gestellt wird. Diese Kosten werden letztendlich noch mit den Kosten bzw. der Gutschrift für Mehr- und Minderkilometer verrechnet. Wie Eingangs erwähnt, hat der A1 knapp 25.000 Kilometer auf der Uhr. Da 2.500 Minderkilometer von Audi nicht vergütet werden, bleiben lediglich 2.500 Kilometer übrig. Die Gutschrift dafür beläuft sich auf 63,30 Euro. Auch hier gibt es keine einheitliche Gutschrift pro Minderkilometer. Diese kann sich je nach Händler zwischen zwei und sechs Cent pro Kilometer bewegen. Übersteigt ihr nach Ende der Leasinglaufzeit die vereinbarte Fahrleistung, wird euch jeder Mehrkilometer in Rechnung gestellt. Doch genug zur Theorie. Unterm Strich beläuft sich die Nachzahlung auf 586,70 Euro. In Anbetracht des Felgenschadens und der Unfälle eine, wie wir finden, angemessene Summe.
Fazit Leasingrückgabe: Von Abzocke kann keine Rede sein
Auch wenn wir bei der Bewertung nicht mit dabei sein konnten, haben wir dennoch das Gefühl, dass der TÜV-Gutachter das Fahrzeug fair bewertet und die Mängel transparent protokolliert hat. Ebenso ist der Audi-Händler mit uns das Rückgabeprotokoll sowie die Bewertung sukzessive durchgegangen und hat uns alle Einzelheiten erklärt sowie offene Fragen beantwortet. Ja, in unserem Fall kam die „dicke“ Rechnung am Ende, doch von Abzocke keine Rede sein kann, da die angesetzte Wertminderung durchaus gerechtfertigt ist.
Wenn ihr stets sorgsam mit eurem Fahrzeug umgeht, keine Schäden habt und alle Dinge, die zum Fahrzeugumfang gehören, am Ende der Laufzeit mit abgebt, habt ihr vor der Rückgabe absolut nichts zu befürchten. Bei einem Restwert-Leasingvertrag kann das ganze natürlich anders ausfallen. Wir hoffen, dass euch dieser Erfahrungsbericht gefallen und ggf. die Angst vor der Leasingrückgabe etwas genommen hat.
Schreibt eure Meinung und Erfahrungen gerne in die Kommentare!