Umweltbonus ab 2023: Die Kaufprämie für Elektroautos hat ein Ende

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Umweltbonus 2023

Wer sich für ein klimafreundliches Elektroauto oder einen sparsamen Plug-in-Hybrid entscheidet, kann mit einer Kaufprämie, dem sogenannten Umweltbonus, rechnen. Zum 1. Januar 2023 wird es jedoch massive Einschnitte geben: Der Umweltbonus für Elektroautos sinkt deutlich, die Prämie für Plug-in-Hybride wird ganz gestrichen.

Am 27. Juli 2022 beschloss das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Neuausrichtung der Förderung für Elektroautos. Zum Jahreswechsel sollen nur noch Fahrzeuge mit einem nachweislich positiven Klimaschutzeffekt gefördert werden. Das bedeutet konkret, dass nur noch der Kauf bzw. das Leasing von reinen Elektroautos (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) bezuschusst wird. Die Förderung für Plug-in-Hybrid endet zum 31. Dezember 2022 und wird nicht verlängert.

Wieso wird der Umweltbonus neu ausgerichtet?

Die Elektromobilität in Deutschland hat in den letzten Jahren deutlich Fahrt aufgenommen. Immer mehr Käufer entscheiden sich für ein Auto mit Batterieantrieb. Dies liegt nicht nur daran, dass immer mehr E-Autos auf den Markt kommen, sondern auch an der attraktiven Förderung. Im Jahr 2023 werden voraussichtlich zwei Millionen Stromer auf Deutschlands Straßen unterwegs sein.

Laut Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck sind Elektroautos mittlerweile im Massenmarkt angekommen und müssen nicht mehr gefördert werden: „Die Elektromobilität hat den Übergang in den Massenmarkt geschafft: Das 1- Million-Ziel wurde 2021 erreicht und in diesem Jahr werden wir bereits nah an die zwei Millionen herankommen. E-Fahrzeuge werden also immer beliebter und brauchen in absehbarer Zukunft keine staatlichen Zuschüsse mehr.“

Wie hoch fällt der Umweltbonus in 2023 aus?

Ab dem 1. Januar 2023 reduziert sich der staatliche Zuschuss deutlich. Elektroautos mit einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro werden nur noch mit 4.500 Euro gefördert statt wie bisher mit 6.000 Euro. Liegt der Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro, beträgt der Umweltbonus nur noch 3.000 Euro.

den umweltbonus gibt es nur noch für privatpersonen

Ab dem 1. September 2023 wird die Förderung zudem auf Privatpersonen beschränkt. Inwiefern Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen ab dem Stichtag von der Prämie profitieren, wird derzeit noch geprüft. Mit Beginn des Jahres 2024 wird der Zuschuss ein weiteres Mal reduziert. E-Autos mit einem Nettolistenpreis bis 45.000 Euro erhalten 3.000 Euro Förderung. Ist das Auto teuer, kann der Umweltbonus nicht mehr beantragt werden.

Anpassung der Förderung im Detail

Damit du den Überblick nicht verlierst, haben wir dir die wichtigsten Änderungen in den nächsten beiden Jahren kurz und kompakt zusammengefasst:

Förderung ab dem 1. Januar 2023

  • Förderung für Plug-in-Hybride entfällt
  • Förderung für Elektroautos wird reduziert
  • Nettolistenpreis bis 40.000 Euro: 4.500 Euro Förderung
  • Nettolistenpreis bis 65.000 Euro: 3.000 Euro Förderung

Förderung ab dem 1. September 2023

  • Die Förderung wird auf Privatpersonen beschränkt
  • Ausweitung der Förderung auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen in Prüfung

Förderung ab dem 1. Januar 2024

  • Förderung für Elektroautos wird weiter reduziert
  • Nettolistenpreis bis 45.000 Euro: 3.000 Euro Förderung
  • Fahrzeuge mit einem höheren Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr

Des Weiteren wird der Fördertopf gedeckelt. Laut Finanzminister Christian Lindner werden für den Umweltbonus weitere 2,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Hinzu kommen 0,9 Milliarden Euro an Fördergeldern, die bisher noch nicht verausgabt wurden. Somit beläuft sich die Fördersumme auf 3,4 Milliarden Euro. Sind diese Mittel erschöpft, wird es keine Kaufprämie mehr geben.

Die Neuregelung des Umweltbonus sorgt für Unsicherheit

Durch die Neuausrichtung der Förderung haben sich viele E-Auto-Interessenten Planungssicherheit gewünscht. Doch die Tatsache, dass die Förderung weiterhin erst nach der Zulassung des Fahrzeugs beantragt werden kann, sorgt für Unsicherheit.

Aufgrund von Lieferkettenproblemen haben sowohl Plug-in-Hybride als auch Elektroautos zum Teil lange Lieferzeiten von über 12 Monaten. Verschiebt sich die Lieferung nach hinten, kann dies in manchen Fällen dazu führen, dass man nicht mehr förderberechtigt ist bzw. nur noch eine geringere Förderung erhält. Wer sich Ende 2021 beispielsweise für einen Plug-in-Hybrid entschieden und mit der vollen Prämie kalkuliert hat, geht vollkommen leer aus, wenn das Fahrzeug erst Anfang 2023 geliefert wird.

lange lieferzeiten gefährden den umweltbonus

Ähnlich sieht es bei Elektroautos aus. Wird der bestellte Stromer erst 2023 und nicht wie geplant im Herbst 2022 geliefert, fehlen auf einmal 1.500 Euro Förderung. Vor allem für Gewerbekunden wird es im kommenden Jahr spannend. Denn wenn das neue E-Auto nicht rechtzeitig vor dem 1. September 2023 zugelassen wird, kann der Umweltbonus nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Zudem ist für den Endkunden nicht absehbar, wie lange noch Fördermittel vorhanden sind. Der Haushaltsplan des Wirtschaftsministerium sieht für 2023 2,1 Milliarden und für 2024 1,3 Milliarden Euro vor. Laut der ADAC-Expertin van Randenborgh reichen die bereitgestellten Fördermittel für 2023 aus. Im Jahr 2024 könnte es allerdings eng aussehen. Konkret bedeutet das, dass nicht jeder, der ein E-Auto rechtzeitig zulässt, die Förderung auch bekommt.

Die Umweltbonus Neuausrichtung gefährdet die Entwicklung der Elektromobilität

Die Neuausrichtung des Umweltbonus gefährdet die positive Entwicklung der Elektromobilität in Deutschland sowie das Ziel der Bundesregierung, bis Ende 2030 mehr als 15 Millionen E-Autos auf den Straßen zu haben. Nicht nur die ab 2023 reduzierte Prämie, sondern auch die vielen Unsicherheiten sorgen dafür, dass der Anreiz, sich ein Elektroauto zu kaufen bzw. zu leasen, geringer ausfällt.

Um die positive Entwicklung der Elektromobilität beizubehalten, sollte die Regierung ihren ursprünglichen Plan, Elektroautos bis 2025 im vollen Umfang zu fördern, beibehalten und für Planungssicherheit sorgen. Das würde unter anderem dadurch erreicht werden, dass das verbindliche Bestelldatum als Stichtag für den Antrag der Förderung dient.

Auch der ADAC plädiert für eine Reservierung der Fördersumme. „Wir fordern, dass es für diejenigen, die jetzt schon ein Fahrzeug bestellt haben und mit der hohen Prämie rechnen konnten, einen Bestandsschutz gibt“, so van Randenborgh.

Besonders kleine und mittelständische Unternehmen sind auf die Prämie angewiesen, um ihren Fuhrpark zu elektrifizieren. Da ein Elektroauto in der Regel teurer als ein vergleichbarer Verbrenner ist, wird die Wahl im Zweifel auf ein Auto ohne alternativen Antrieb fallen. Bedenkt man, dass im Jahr 2021 65,4 % aller Neuzulassungen auf gewerbliche Halter entfielen, ist die Neuausrichtung nicht gerade förderlich für die Zukunft der Elektromobilität.