Wer einen Leasingvertrag abschließen möchte, der muss bestimmte Kriterien erfüllen. Anders als bei einem Barkauf reicht es beim Leasing nicht die Kosten decken zu können, sondern ähnlich wie bei einer Finanzierung muss der Kunde eine Bonitätsprüfung bestehen. Damit die eigenen Anfrage positiv endet und man sich keine falschen Hoffnungen machen muss, klären wir in diesem Artikel über die Voraussetzung auf, die beim Abschluss eines Leasingvertrag bestehen.
Wie bereits erwähnt, werden beim Leasing ähnliche Bedingungen aufgestellt wie bei einer Finanzierung. Grundsätzlich gilt, dass man als Leasingnehmer über ausreichend finanzielle Mittel verfügen muss, um die Leasingraten und Sonderzahlung über die Laufzeit bedienen zu können. Das gilt sowohl für Privat- als auch Gewerbekunden. Weiterhin sollte man gewährleisten, dass die Raten in einem realistischen Verhältnis zum Einkommen stehen. Eine Leasingbank wird es für nicht möglich erachten, wenn man mehr als die Hälfte des Einkommens für das Auto Leasing aufbringen möchte. Auch Auskünfte wie die Schufa sollten keine negativen Einträge vorweisen, da man sonst die Bonitätsprüfung nicht besteht.
Je nach Vertrag können zusätzliche Voraussetzung für bestimmte Angebote vorliegen. Dazu zählen unter anderem Prämien, wie die Umweltprämie oder die Eroberungsprämie. Auch kann es Rabatte nur für bestimmte Flottengrößen bei Unternehmen geben. Dementsprechend kann es zahlreiche Sondervoraussetzungen geben.
Grundsätzliche Voraussetzungen:
Um eine positive Rückmeldung zu erhalten, muss man ein regelmäßiges Einkommen vorweisen können. Am einfachsten geht dies durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag, der idealerweise auch das Einkommen vorweist. Außerdem sollte es keine negativen Schufaeinträge aus der Vergangenheit geben. Mit einem befristeten Arbeitsvertrag, der kürzer als der gewünschte Leasingvertrag ist, wird man schlechte Karten bei der Genehmigung haben.
Bei der Prüfung der Bonität wird auch die Verhältnismäßigkeit zwischen Einkommen und Kosten des Vertrags geprüft. Somit wird auch eine bestimmte Höhe der Einkünfte vorausgesetzt. Als Faustregel gilt, dass die Leasingraten sich nicht nur knapp mit dem Einkommen decken. Es muss ein gesundes Verhältnis zwischen Lebensunterhaltskosten, Einkommen und den Leasingraten bestehen. Wer staatliche Transferleistungen wie ALG 1 oder 2 bezieht wird, trotz der Regelmäßigkeit, die Prüfung in der Regel nicht bestehen.
Unterlagen für Privatleasing:
Auch für Gewerbekunden gilt, dass eine gute Bonität und regelmäßige Einnahmen vorzeigbar sind. Denn auch hier und insbesondere bei jungen Unternehmen möchten Leasinggesellschaften kein Risiko eingehen, dass die monatlichen Raten nicht mehr gezahlt werden können. Dieses kann auch gemindert werden durch eine Bonitätsprüfung des Inhabers.
Ein besonders wichtiges Instrument ist die sogenannte betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), welche einen guten Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens gibt. Die Erstellung einer BWA setzt logischerweise voraus, dass die Unternehmung schon ein paar Jahre besteht. Neugegründete Unternehmen haben damit geringe Chancen eine ausreichende Bonität zu beweisen. Grundsätzlich sollte das Gewerbe mindestens zwei Jahre alt sein, um gute Chancen auf eine positive Rückmeldung zu haben.
Unterlagen für Gewerbeleasing:
Es gibt ein paar Möglichkeiten die genannten Voraussetzungen zu mildern oder zu umgehen, wenn man sonst nicht in der Lage ist eine ausreichende Bonität vorzuweisen.
Falls der Anbieter bzw. die Bank die Leasingrate als zu hoch für das Einkommen bewertet, kann man dies durch eine Sonderzahlung ausgleichen. Diese erlaubt es die monatlichen Raten zu senken, da ein Teil der Kosten vor Vertragsbeginn gezahlt wird. Hiermit sinkt das Risiko für die Leasinggesellschaft und diese ist ggf. gewillt den Vertrag abzuschließen.
Diese Methode setzt natürlich voraus, dass der potenzielle Leasingnehmer die Anzahlung bezahlen kann.
Des weiteren kann bei unzureichender Bonität von einem selbst ein Bürge einspringen. Dies kann ein Familienmitglied (z.B. die Eltern bei jungen Erwachsenen) oder ein sehr guter Freund sein. Diese Person wird als Bürge in den Vertrag aufgenommen und haftet für die Zahlung der Raten. Sollte der Leasingnehmer also in Zahlungsschwierigkeiten gelangen, kann die Bank sich die Raten beim Bürgen holen. Diese Möglichkeit setzt logischerweise voraus, dass der Bürge eine positive Bonität vorweist.
Auch für Gewerbekunden kann diese bei sehr jungen Unternehmen eine Möglichkeit sein den Leasingvertrag zu erhalten. So könnte der Geschäftsführer privat als Bürge für die Firma fungieren.
Eine weitere Option, um einen Leasingvertrag zu erhalten ist die Zahlung einer Kaution. Man kann bei der Leasingbank einen Anteil des Fahrzeugwerts hinterlegen, um sicherzustellen, dass bei Zahlungsschwierigkeiten die Raten von der Kaution bezahlt werden. Die Höhe einer solchen Kaution liegt oft bei etwa 25% des Werts. Dementsprechend setzt diese Möglichkeit auch das Vorhandensein der finanziellen Mittel voraus.
Immer wieder finden sich im Internet Angebote, die Finanzierungen, Verträge oder Leasing ohne eine Schufaabfrage ermöglichen. Grundsätzlich zielen diese Angebote auf Kunden ab, die bei regulären Anbietern keine Chance haben. Diese Anbieter gehen das Risiko, Zahlungen nicht zu erhalten, ganz bewusst ein. Diese Risikofreudigkeit lassen sie sich durch die Kunden durch höhere Raten bzw. Zinsen bezahlen. Demnach sind diese Angebote oft sogar teurer.
Wer bei einem seriösen Autohändler oder Anbieter keinen Leasingvertrag erhält, der sollte an der Verbesserung seiner finanziellen Situation arbeiten. Eine weitere, teure monatliche Belastung ist in so einem Fall nicht ratsam.
Wir raten daher von derartigen Angeboten ab zum Schutz der eignen Finanzen ab.