Anschluss-Leasingvertrag

Wann sich ein Anschluss-Leasingvertrag lohnt

Der Anschluss-Leasingvertrag ist eine Verlängerung des Leasing, wenn das geleaste Kfz nach dem ursprünglichen Vertragsende weitergenutzt werden soll. Insbesondere lohnt sich diese Option, die auch als Verlängerungs-Leasingvertrag bekannt ist, vor allem für Kunden, die beim Fahrzeugleasing keine lange Vertragsbindung eingehen möchten. Damit der Vertrag zustande kommt, muss der Leasingnehmer vor dem Ablauf der regulären Vertragsfrist einen Antrag beim Leasinggeber stellen. Hinweis: Der Händler kann, aber muss dem Antrag zum Anschlussvertrag aber nicht zustimmen.

Was kostet die Verlängerung des Leasingvertrags?

Ein deutlicher Unterschied in der monatlichen Ratenbelastung zeigt sich vor allem beim vorangegangenen Neuwagen Leasing. Die Raten sinken im Anschluss-Leasingvertrag, da die Verlängerung eine Neuberechnung erforderlich macht. Das heißt, dass der Leasingnehmer in diesem Fall nicht die bisherigen Raten, sondern günstigere Leasingraten auf Basis des aktuellen Fahrzeugwertes zahlt. Im Regelfall wird der Restwert zugrunde gelegt, in dem zur Orientierung die Absetzung durch Abnutzung enthalten ist.

Erfahrene Leasingnehmer ziehen die Verlängerung mit einem Anschluss-Leasingvertrag vor und profitieren von der Ersparnis, die sich im Kontext zum Neuwagenleasing im Langzeitvertrag ergibt. Läuft der reguläre Leasingvertrag in Kürze ab und der Leasingnehmer möchte das Fahrzeug weiternutzen, ohne es zum Restwert zu erwerben, ist der Verlängerungsvertrag eine gute und günstige Möglichkeit. Die neuen Raten werden zwischen dem Leasinggeber und dem Kunden vereinbart. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Leasingnehmer dem Angebot zustimmt und den Anschluss-Leasingvertrag unterzeichnet. Stimmt der Händler nicht zu, ist die vertraglich vereinbarte Rückgabe des Fahrzeugs nötig. Eine stillschweigende Vertragsverlängerung gibt es nicht.

Warum ein Anschlussvertrag oft günstiger als ein Langzeitleasingvertrag ist

Beim Leasing über einen Zeitraum von zwei, drei oder vier Jahren bleiben die Raten für den Leasingnehmer gleich. Auch wenn das Fahrzeug durch den Gebrauch im Restwert sinkt, ist eine Änderung der Leasingraten im laufenden Vertrag nicht vorgesehen. Least man ein Auto für ein Jahr und beantragt kurz vor Vertragsende einen Anschluss-Leasingvertrag, sinkt die monatliche Belastung durch die Neuberechnung automatisch. Vor allem bei Neuwagen macht die neue Berechnung eine nicht zu unterschätzende Differenz in den monatlichen Kosten des Alt- und Neuvertrags aus. Der Anschluss-Leasingvertrag ist auch dann ein Vorteil, wenn man im Leasingzeitraum flexibel bleiben und das Auto ausprobieren möchte. Es ist allerdings zu beachten, dass der Anbieter sich nicht darauf einlassen muss.