Firmenwagenrechner: 1-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch?
8 Minuten Lesezeit
Ein Großteil der neu zugelassenen Fahrzeuge in Deutschland geht an gewerbliche Kunden. Meistens werden diese Fahrzeuge jedoch nicht nur betrieblich, sondern auch privat genutzt. Ist Letzteres der Fall, muss die private Nutzung als geldwerter Vorteil versteuert werden. Ob sich das Fahrtenbuch oder die 1-Prozent-Regelung für dich lohnt, zeigen wir dir in diesem Artikel. Zudem kannst du mit unserem Firmenwagenrechner ganz einfach den Kostenunterschied zwischen den beiden Methoden berechnen.
Firmenwagenrechner: Geldwerten Vorteil berechnen
Mit dem untenstehenden Firmenwagenrechner kannst du deinen geldwerten Vorteil ganz einfach berechnen. Trage dazu alle notwendigen Informationen in die dafür vorgesehenen Felder ein. Der geldwerte Vorteil wird automatisch berechnet und dir als Ergebnis angezeigt. Was du in die einzelnen Felder eintragen musst, erklären wir dir unterhalb des Rechners.
Erklärung zum Firmenwagenrechner
- Listenpreis: Trage hier den Bruttolistenpreis des Fahrzeugs ohne Rabatte oder Nachlässe inklusive Sonderausstattung ein.
- Leasingrate: Trage hier die Leasingrate inkl. Mehrwertsteuer ein. Dabei spielt es keine Rolle, ob du vorsteuerabzugsberechtigt bist oder nicht.
- Einfacher Weg zur Arbeit: Trage hier die einfache Strecke zu deinem Arbeitsplatz in Kilometern ein. Für jeden Entfernungskilometer kommen 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises hinzu. Zur Berechnung multiplizierst du die Wegstrecke zu deinem Arbeitsplatz mit 0,03 Prozent und mit dem Bruttolistenpreis des Autos (KM x 0,03 Prozent x BLP).
- Fixkosten pro Jahr: Trage hier die Summe aller Fixkosten pro Jahr ein, z.B. Versicherungskosten, Tank- bzw. Ladekosten, Reifenwechsel und Werkstattbesuche. Falls du für diese Kosten noch keine Erfahrungswerte hast, reicht eine grobe Schätzung. Diesen Wert benötigst du, da für die Bemessung des geldwerten Vorteils bei der Fahrtenbuchregelung alle Kosten im Zusammenhang mit dem Firmenwagen herangezogen werden.
- Private Nutzung: Gib hier an, zu wie viel Prozent du den Dienstwagen voraussichtlich privat nutzt.
Was ist der geldwerte Vorteil?
In vielen Fällen nutzen Unternehmer, Selbstständige und Angestellte den Firmenwagen auch für private Zwecke. Laut dem Einkommensteuergesetz § 8 Abs. 2 ist dieser private Vorteil, der aus der Überlassung des Dienstwagens entsteht, als geldwerter Vorteil zu versteuern.
Das Ergebnis des Firmenwagenrechners zeigt dir, wie hoch der geldwerte Vorteil bei der entsprechenden Versteuerungsmethode ausfällt. Dieser Betrag wird als ein zusätzliches Einkommen behandelt. Das heißt, du bekommst weiterhin dein normales Gehalt überwiesen. Bei der Steuerberechnung wird allerdings der oben errechnete Betrag monatlich hinzugezogen.
Beispiel: Du verdienst 5.000 Euro brutto pro Monat und der geldwerte Vorteil liegt bei 400 Euro pro Monat. Monatlich musst du nun 5.400 Euro brutto Einkommen versteuern. Inwieweit sich das auf dein Nettogehalt auswirkt, berechnest du am besten mit einem Brutto-Netto-Rechner.
Was ist besser: 1-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch?
Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten und hängt im Wesentlichen von deinem privaten Nutzungsanteil ab. Um dich bei der Entscheidung zu unterstützen, erklären wir dir nachfolgend die beiden Methoden genauer.
Die 1-Prozent-Regelung
Bei der 1-Prozent-Regelung wird der private Nutzungsanteil pauschal bestimmt. Wie der Name schon sagt, musst du monatlich 1 Prozent des Bruttolistenpreises (inkl. Sonderausstattung) als geldwerten Vorteil versteuern. Dabei spielt es keine Rolle, ob du das Auto kaufst, least oder abonnierst.
Nutzt du das Fahrzeug für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, kommen für jeden Entfernungskilometer 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises hinzu. Fährst du weniger als 15 Tage pro Monat mit dem Auto zur Arbeit, greift eine Sonderregelung und es kommen nur 0,002 Prozent je Kilometer hinzu. Wichtig ist, dass hierfür die Kilometer der einfachen Strecke zählen.
Beispielrechnung 1-Prozent-Regelung:
Der Bruttolistenpreis des Firmenwagens liegt bei 42.000 Euro und die einfache Strecke zwischen Zuhause und Arbeitsstätte beträgt 20 Kilometer.
42.000 Euro x 0,01 = 420 Euro
42.000 Euro x 0,0003 x 20 = 252 Euro
Somit ergibt sich ein geldwerter Vorteil i.H.v. 672 Euro (420 Euro + 252 Euro). Diesen Betrag musst du zusätzlich zu deinem Gehalt versteuern.
0,5-Prozent- oder 0,25-Prozent-Regelung für Elektroautos
Nutzt du ein Elektroauto als Firmenwagen, genießt du seit dem 01. Januar 2019 steuerliche Vorteile: Konkret bedeutet das, dass du nur 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises monatlich versteuern musst. Liegt der Listenpreis inklusive Sonderausstattung unter 60.000 Euro, musst du sogar nur 0,25 Prozent versteuern. Diese Regelung gilt nach aktuellem Stand bis Ende 2030.
Eine weitere Vergünstigung gibt es auch bei der Arbeitsweg-Pauschale. Anstatt der 0,03 Prozent zahlst du bei einem E-Auto nur 0,015 Prozent je Kilometer der einfachen Strecke.
Anforderungen der 0,25% oder 0,5% Regelung für Elektroautos
Die steuerliche Behandlung von Elektroautos als Dienstwagen richtet sich nach dem Anschaffungsdatum und dem Bruttolistenpreis des Fahrzeugs. Fahrzeuge mit einem Listenpreis von bis zu 40.000 € (ab 2020) profitieren von der günstigeren 0,25%-Versteuerung, später wurde die Grenze auf 60.000 € (ab Juli 2020) und 95.000 € (ab Juli 2024) angehoben. Für Elektroautos mit einem höheren Listenpreis wird der geldwerte Vorteil mit 0,5% des Bruttolistenpreises versteuert.
Anschaffungsdatum | Max. Bruttolistenpreis | Steuerhöhe (%) |
---|---|---|
ab 01.01.2019 | ∞ | 0,5% |
ab 01.01.2020 | ≤ 40.000 € | 0,25% |
Ab 01.07.2020 | ≤ 60.000 € | 0,25% |
Ab 01.01.2024 | ≤ 70.000 € | 0,25% |
Ab 01.07.2024 | ≤ 95.000 € | 0,25% |
Alle genannten Regelungen gelten nach derzeitigem Stand bis 2030 sofern es keine vorherige Gesetzesänderung gibt.
Anforderungen der 0,5% Regelung für Plugin-Hybride
Die Dienstwagenbesteuerung für Plug-in-Hybride in Deutschland richtet sich nach den Anforderungen an den CO₂-Ausstoß und die elektrische Reichweite der Fahrzeuge. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Anschaffungsjahr:
- Für Fahrzeuge, die bis einschließlich 2024 angeschafft werden, gilt ein maximaler CO₂-Ausstoß von 50 g/km ODER eine minimale elektrische Reichweite von 60 km.
- Ab 2025 steigen die Anforderungen: Der CO₂-Ausstoß bleibt unverändert bei ≤ 50 g/km, jedoch erhöht sich die minimale elektrische Reichweite auf 80 km.
Es muss nach derzeitigem Stand EINE der beiden Bedingungen erfüllt sein:
Anschaffungsjahr | Max. CO₂-Ausstoß (g/km) | Min. elektrische Reichweite (km) |
---|---|---|
2024 | ≤ 50 | ≥ 60 |
2025 | ≤ 50 | ≥ 80 |
Diese Vorgaben sind entscheidend, da sie bestimmen, ob ein Plug-in-Hybridfahrzeug steuerlich begünstigt wird. Fahrzeuge, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, verlieren den Vorteil der halben Bemessungsgrundlage und werden wie reine Verbrenner besteuert.
Die elektrische Reichweite wird anhand der WLTP-Messung ermittelt, weshalb Herstellerangaben überprüft werden sollten, um sicherzugehen, dass die steuerlichen Vorteile gelten.
Alle Infos zur Versteuerung von Elektroautos findest du auch in unserem YouTube-Video:
Fahrtenbuch führen
Das Führen eines Fahrtenbuchs ermöglicht das Bestimmen des privaten Nutzungsanteils anhand der tatsächlich entstandenen Privatfahrten. Dafür musst du alle Fahrten mit dem Firmenwagen in ein Fahrtenbuch eintragen. Konkret bedeutet das, dass du für jede Fahrt die folgenden Daten dokumentieren musst:
- Datum der Fahrt
- Kilometerstand zu Beginn und Ende der Fahrt
- Startadresse
- Zieladresse
- Route inkl. gefahrener Umwege
- Anlass der Fahrt
Wichtig ist, dass man das Fahrtenbuch in geschlossener Form führt und es dadurch nicht manipulierbar ist. Eine lose Sammlung von Zetteln reicht somit nicht aus.
Durch die Dokumentation aller Fahrten lässt sich nun exakt einsehen, wie hoch der Anteil an Privatfahrten ausfällt. Der geldwerte Vorteil kann nun bestimmt werden, indem man den privaten Anteil mit den jährlichen Kosten für das Fahrzeug multipliziert.
Beispielrechnung Fahrtenbuch:
Nehmen wir an, die Leasingraten deines Firmenwagens belaufen sich auf jährlich 4.800 Euro. Hinzu kommen laufende Kosten i.H.v. 3.000 Euro. Der private Nutzungsanteil liegt bei 30 Prozent.
(4.800 Euro + 3.000 Euro) * 0,03 = 2.340 Euro
2.340 Euro / 12 = 195 Euro pro Monat
Somit ergibt sich ein geldwerter Vorteil i.H.v. 195 Euro. Diesen Betrag musst du zusätzlich zu deinem Gehalt versteuern.
Firmenwagen versteuern: Welche Methode lohnt sich für mich?
Die 1-Prozent-Regel lohnt sich insbesondere dann, wenn du mit dem Firmenwagen häufig privat unterwegs bist und damit auch längere Strecken zurücklegst. Durch die pauschale Versteuerung musst du keinen Nachweis über die tatsächliche Nutzung erbringen. Entscheidest du dich für diese Methode, hast du somit keinen zusätzlichen Aufwand.
Du solltest allerdings beachten, dass der geldwerte Vorteil zusammen mit dem Bruttolistenpreis steigt: Je teurer das Auto, desto höher der geldwerte Vorteil. Auch bei einem Gebrauchtwagen musst du den ursprünglichen Listenpreis versteuern. Zudem steigt der geldwerte Vorteil mit der Distanz zwischen deinem Zuhause und deinem Arbeitsplatz.
Fährst du mit dem Firmenwagen nur wenig privat, lohnt sich das Fahrtenbuch für dich. Du hast durch das Dokumentieren der Fahrten zwar mehr Aufwand, dafür musst du nur den Anteil versteuern, den du auch wirklich privat zurücklegst. Somit sparst du bei einem geringen Privatnutzungsanteil gegenüber der 1-Prozent-Regel bares Geld.
Kann ich die Regelung einfach wechseln?
Die gewählte Methode zur Besteuerung des Firmenwagens lässt sich einmal pro Jahr zum Jahreswechsel ändern. Hast du dich für eine der beiden Berechnungsmethoden entschieden, kannst du diese während des Jahres nicht mehr ändern. Ein Wechsel im Jahresrhythmus ist allerdings immer noch sehr flexibel.
Eine Ausnahme dieser Regelung gibt es bei der Anschaffung eines neuen Firmenwagens. Wird unterjährig ein neuer Dienstwagen angeschafft, kannst du die Wahl der Versteuerung zu diesem Zeitpunkt neu treffen – unabhängig davon, wie der alten Firmenwagen versteuert wurde.
Diese Frage ist sehr schwer pauschalisiert zu beantworten. Es kommt eben darauf an, wie man immer sagt. Im wesentlichen dreht sich alles um die private Nutzung und deren Anteil an den insgesamt gefahrenen Kilometern. Wer viel privat fährt, der könnte mit der 1% Regelung günstiger fahren und wer wenig privat fährt, der sollte lieber das Fahrtenbuch führen.
Die gewählte Methode zur Besteuerung des Firmenwagens lässt sich einmal pro Jahr wechseln. Wenn man sich entschieden hat für eine der beiden Berechnungsmethoden kann während des Jahres nicht mehr gewechselt werden. Ein Wechsel nach einem Jahr ist allerdings immer noch sehr flexibel und so kann man zum Ende von jedem Jahr überlegt werden, ob die gewählte Methode nach wie vor besser ist.