Elektroauto-Förderung 2026: Bis zu 6.000 Euro Prämie
7 Minuten Lesezeit
Die neue Elektroauto-Prämie ist beschlossene Sache. Du möchtest als Privatperson ein Elektroauto leasen oder kaufen? Dann darfst du dich auf einen Zuschuss von 1.500 bis 6.000 Euro freuen. Alles was du zur neuen Elektroauto-Förderung 2026 wissen musst, zeigen wir dir in diesem Artikel.
Das erwartet dich hier
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art des Autos, dem Einkommen und der Zahl der Kinder
- Die Fördergrenze liegt bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 80.000 Euro. Mit einem Kind steigt die Grenze auf 85.000 Euro. Ab zwei Kindern liegt sie bei 90.000 Euro.
- Die Prämie gilt rückwirkend für alle E-Autos, die ab dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden.
Wie Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) bei der Vorstellung der neuen Förderung am 19.01.2026 sagte, möchte man „mit diesem Förderprogramm etwas für die Umwelt tun, für unsere europäische Autoindustrie und für die Haushalte, die sich ohne Unterstützung noch kein Elektroauto leisten konnten“.
Welche Autos werden gefördert?
Gefördert werden ausschließlich Neuwagen, die in Deutschland erstmals zugelassen werden. Förderfähig sind Elektroautos (BEVs), Plug-in-Hybride (PHEVs) und E-Autos mit Range Extender (REEVs). Die Förderung für Plug-in-Hybride und Stromer mit Range-Extender läuft vorerst bis zum 30. Juni 2027. Für den Zeitraum ab dem 1. Juli 2027 prüft die Bundesregierung eine Anschlussförderung.
Damit ein PHEV oder REEV förderfähig ist, muss zum aktuellen Zeitpunkt eine der beiden Voraussetzungen erfüllt sein:
- CO2-Ausstoß von maximal 60 g CO₂/km
- Elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern
Zudem ist die Elektroauto-Förderung auf die Fahrzeugklasse M1 beschränkt. Dazu zählen klassische PKWs, kleine Vans aber auch Camper und Wohnmobile unter 3,5 Tonnen. Leichtfahrzeuge wie der Opel Rocks-E oder der Fiat Topolino fallen somit nicht in die Förderung. Eine Obergrenze für den Listenpreis, wie sie zeitweise im Gespräch war, gibt es nicht.
Wer hat Anspruch auf die Förderung?
Anspruch haben Privatpersonen, die ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 80.000 Euro pro Jahr haben. Zählen Kinder unter 18 Jahren zum Haushalt, verschiebt sich die Einkommensgrenze nach oben. Bei einem Kind liegt die Grenze bei 85.000 Euro und ab zwei Kindern bei 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
Als Haushalt gelten Ehepartner oder Personen, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Ist letzteres der Fall, addieren sich beide Einzel-Einkommen für die Berechnung.
Der Nachweis des Haushaltseinkommens ergibt sich aus den letzten zwei Steuerbescheiden. Dabei wird der Durchschnitt aus den beiden Bescheiden gebildet. Möchtest du einen Förderantrag Anfang 2026 stellen, ist für dich das zu versteuernde Einkommen aus den Steuerbescheiden 2024 und 2023 relevant.
Rentner ohne Einkommenssteuererklärung können eine Rentenbezugsbescheinigung und eine Selbstauskunft über weitere Einkünfte vorlegen.
So hoch fällt die E-Auto-Förderung 2026 aus
Die Förderung ist sozial gestaffelt und setzt sich aus einer Basisförderung und Zusatzbeträgen zusammen. Die Basisförderung für rein batterieelektrische Fahrzeuge liegt bei 3.000 Euro. Für Plug-In-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender liegt die Basisförderung bei 1.500 Euro.
Ein Haushalt mit einem Kind erhält zusätzlich 500 Euro Förderung. Ab dem zweiten Kind sind es zusätzlich 1.000 Euro. Wichtig: Die Kinder müssen unter 18 Jahre alt sein.
Förderhöhe bei Elektroautos (BEV)
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder | Haushalt mit einem Kind | Haushalt ab zwei Kindern |
|---|---|---|---|
| bis 45.000 € | 5.000 € | 5.500 € | 6.000 € |
| 45.001–60.000 € | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € |
| 60.001–80.000 € | 3.000 € | 3.500 € | 4.000 € |
| 80.001–85.000 € | – | 3.500 | 4.000 € |
| 85.001–90.000 € | – | – | 4.000 € |
(„–“ = kein Förderanspruch)
Förderhöhe bei Plug-in-Hybriden & Range-Extender-Fahrzeugen (PHEV & REEV)
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder | Haushalt mit einem Kind | Haushalt ab zwei Kindern |
|---|---|---|---|
| bis 45.000 € | 3.500 € | 4.000 € | 4.500 € |
| 45.001–60.000 € | 2.500 € | 3.000 € | 3.500 € |
| 60.001–80.000 € | 1.500 € | 2.000 € | 2.500 € |
| 80.001–85.000 € | – | 2.000 | 2.500 € |
| 85.001–90.000 € | – | – | 2.500 € |
(„–“ = kein Förderanspruch)
Welche Bedingungen gelten für die Förderung?
Förderfähig sind Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026. Für die Förderung gilt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten. Dabei spielt es keine Rolle, ob du das Auto least oder kaufst. Stelle beim Leasing also sicher, dass der Leasingvertrag auch mindestens über 3 Jahre läuft. Bei vorzeitigem Verkauf oder Abmeldung kann die Förderung anteilig oder vollständig zurückgefordert werden.
Ein Enddatum für die Förderung ist nicht vorgesehen. Allerdings ist das Gesamtbudget auf 3 Milliarden Euro begrenzt. Der Bund geht davon aus, das damit bis zu 800.000 Fahrzeuge gefördert werden können. Ist der Fördertopf ausgeschöpft, sind weitere Förderanträge nicht mehr möglich. Laut Schätzungen des Bundes steht die Förderung bis 2029 zur Verfügung.
Wie kann ich die Förderung beantragen?
Den Antrag kannst du voraussichtlich ab Mai 2026 online über das zentrale Förderportal stellen. Da sich das Portal noch im Aufbau befindet, ist eine Antragstellung zuvor nicht möglich. Das stellt allerdings kein Problem dar, denn die Förderung ist rückwirkend für alle Fahrzeuge möglich, die ab dem 1. Januar neu zugelassen werden. Der Antrag muss jedoch spätestens ein Jahr nach Zulassung eingehen.
Welche Unterlagen benötigte ich für die Antragstellung?
Welche Unterlagen du benötigst, steht derzeit (19.01.2026) noch nicht final fest. Absehbar sind allerdings die folgenden Dokumente:
- Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
- Fahrzeugschein zum Nachweis der erstmaligen Zulassung
- Die letzten beiden Steuerbescheide
- Ggf. Nachweis zu Kindern im Haushalt
Günstiges Elektroauto Leasing dank Prämie
Least du ein Elektroauto, fließt die Förderung als einmalige Sonderzahlung in die Kalkulation mit ein, wodurch die monatliche Rate deutlich sinkt. Das hat zur Folge, dass du viele kleine Elektrofahrzeuge bereits für unter 100 Euro pro Monat bekommst. Folgende Angebote haben wir in den letzten beiden Tagen bereits gesehen. Die Raten verstehen sich zzgl. der Überführungskosten.
| Fahrzeugmodell | Rate ohne Förderung | Rate mit Förderung | Höhe der Förderung |
|---|---|---|---|
| Leapmotor T03 | 18 € | 94 € | 4.000 € |
| Fiat Grande Panda | 49 € | 148 € | 6.000 € |
| VW ID.3 | 99 € | 229 € | 6.000 € |
Wie du siehst, kannst du dank der Prämie Modelle wie den VW ID.3 günstig leasen. Wichtig zu wissen: Den Zuschuss bzw. die Sonderzahlung musst du zunächst aus eigenen Mitteln vorstrecken. Sobald dein Förderantrag erfolgreich geprüft und bewilligt wurde, bekommst du das Geld vom Bund erstattet.
Nach wie vor gilt: Wenn du ein günstiges Elektroauto mit Förderung leasen möchtest, bist du bei Mivodo genau richtig. In unserem transparenten Leasing-Vergleich bündeln wir die Angebote zahlreicher Plattformen und Anbieter. Du siehst auf einen Blick die wichtigsten Details wie Laufzeit, Fahrleistung, monatliche Kosten sowie die effektiven Kosten.
Einfach gesagt, bekommst du auf Mivodo mit nur wenigen Klicks einen vollumfänglichen Marktüberblick. Das spart nicht nur Geld, sondern auch Zeit. Denn du musst die Webseiten der Anbieter nicht mehr einzeln besuchen. Verschaffe dir doch gerne selbst einen Überblick:
Vergleich zur früheren Prämie (Umweltbonus)
Die frühere Prämie für elektrische Fahrzeuge, die als BAFA-Prämie oder Umweltbonus bekannt war, wurde Ende 2023 abrupt von der damaligen Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP eingestellt, um Löcher im Haushalt zu stopfen. Als Begründung nannte die Regierung fehlende finanzielle Mittel.
Die neue Elektroauto-Förderung 2026 unterscheidet sich in mehreren zentralen Punkten deutlich von der früheren Kaufprämie. Der wichtigste Unterschied: Während der Umweltbonus pauschal gezahlt wurde, ist die neue Förderung sozial gestaffelt. Das bedeutet, dass dein Einkommen und deine familiäre Situation darüber entscheiden, wie hoch der Zuschuss ausfällt. Haushalte mit geringerem Einkommen und Kindern profitieren damit deutlich stärker als zuvor.
Auch bei den Förderbeträgen gibt es Unterschiede. Beim Umweltbonus lag die staatliche Förderung für reine Elektroautos zuletzt bei bis zu 4.500 Euro, zuvor sogar bei 6.000 Euro, allerdings unabhängig vom Einkommen. Während die Förderung heute komplett aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung bezahlt wird, beteiligten sich beim Umweltbonus Staat und Hersteller anteilig an den Kosten.
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