GAP-Versicherung
In der Regel zahlt die Vollkaskoversicherung nur den Wiederbeschaffungwert des Fahrzeugs, der allerdings meist niedriger liegt als der kalkulatorische Restwert des Leasingfahrzeugs, den der Leasinggeber als Ablösesumme vom Leasingnehmer im Fall eines Totalschadens verlangt. Diese Lücke (GAP) lässt sich versichern, sodass die Differenz in so einem Fall nicht auf den Leasingnehmer zurückfällt.
Viele Versicherer bieten dies auch als Baustein in ihren Vollkaskoversicherungen direkt mit an, sodass keine extra Police bei einem anderen Versicherer benötigt wird.
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