Ein-Prozent-Versteuerung
Wer seinen Dienstwagen privat nutzen möchte, muss diesen Versteuern. Es handelt sich um einen Geldwerten Vorteil. Eine Option ist die Ein-Prozent-Versteuerung. Der Geldwerte Vorteil entspricht hier einem Prozent des Listenpreises. Diese Option ist beliebt, da es unbürokratisch ist und sich bei einem hohen privaten Anteil bei der Nutzung lohnt.