Leasinglaufzeit

Was Du über die Leasinglaufzeit wissen solltest

Inhalt eines Leasingvertrags ist, dass der Leasinggeber ein in seinem Eigentum verbleibendes Leasingobjekt dem Leasingnehmer, der dafür regelmäßige Leasingraten zu zahlen hat, zum Gebrauch übergibt. Dabei kommen unterschiedliche vertragliche Ausgestaltungen vor – auch, was die Vertragslaufzeit betrifft.

Welche Laufzeiten sind bei Leasingverträgen üblich?

Die Leasinglaufzeit wird einvernehmlich im Leasingvertrag bestimmt. Üblicherweise beträgt sie zwischen 12 und 60 Monaten. Wenn die Vertragsdauer auf diese Weise festgelegt wurde, endet der Vertrag nach Ablauf der Leasinglaufzeit automatisch, ohne dass eine Vertragspartei etwas veranlassen muss.
Es sind jedoch auch Vertragsgestaltungen möglich, bei denen die Leasinglaufzeit unbestimmt ist, der Vertrag also so lange läuft, bis es zu einer Beendigung durch Kündigung seitens eines Vertragspartners kommt. In solchen Fällen, die jedoch ausgesprochen selten sind, ist aber häufig eine Mindestlaufzeit festgelegt, vor deren Ablauf die ordentliche Kündigung ausgeschlossen wird. Hast Du einen derartigen Vertrag abgeschlossen, musst Du beachten, dass die Kündigung immer nur zu definierten Kündigungsterminen und unter Einhaltung von Kündigungsfristen möglich ist. Beachtest Du das nicht, ist eine Kündigung rechtsunwirksam.

Warum ist die Bestimmung der Leasinglaufzeit so wichtig?

Du solltest Dich generell fragen, wie lange du vertraglich und damit finanziell gebunden sein möchtest.
Dabei solltest Du berücksichtigen, dass die Leasingrate umso höher ausfällt, je kürzer die Vertragslaufzeit ist. Bedenken solltest Du auch, dass nach Auslaufen des Vertrags das Fahrzeug dem Leasinggeber zurückzustellen ist, wenn Du es nicht selbst erwirbst. Die Laufzeit entscheidet also darüber, wann Du allenfalls einen Kaufpreis entrichten musst, oder beim Restwertleasing dem Leasinggeber gegebenenfalls einen Ausgleichsbetrag zahlen musst. Beim Restwertleasing garantierst Du dem Leasinggeber ja die Erzielung eines bestimmten Verwertungserlöses.
Ein ganz wichtiger Grund, warum Du Dich mit der Vertragslaufzeit auseinandersetzen solltest, ist, weil es bei auf Zeit abgeschlossenen Verträgen sehr schwer bis fast unmöglich ist, vorzeitig auszusteigen. Bist Du Verbraucher, gibt es dafür unter Umständen Möglichkeiten, als Unternehmer ist es dagegen, wenn überhaupt, nur mit sehr hohen Kosten möglich.