Leasing mit Kaufoption

Normalerweise endet ein Leasingvertrag damit, dass der Leasingnehmer dem Leasinggeber das Fahrzeug nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit zurückgibt. Davon abweichend gibt es jedoch auch die Möglichkeit, eine anschließende Kaufoption zu vereinbaren, da es für beide Seiten von Vorteil sein kann, wenn der Wagen bei seinem ursprünglichen Halter bleibt. Dazu ist es jedoch notwendig, dass zwischen dem Händler und dem Kunden ein sogenanntes Ankaufsrecht schriftlich festgehalten wird.

Vertragspartner und Eigentümer

Zunächst einmal muss beachtet werden, dass beim Leasing mit Kaufoption dem Leasingvertrag noch ein Kaufvertrag hinzugefügt wird, also zwei Kontrakte unterzeichnet werden müssen. Beim ersten Vertrag ist das Leasingunternehmen der Vertragspartner des Leasingnehmers. Dabei ist die Leasingfirma während der gesamten Laufzeit auch Eigentümerin des Fahrzeugs. Kommt es schließlich zum Kauf des Wagens, nimmt der Fahrzeughändler die Rolle des Vertragspartners ein und der Fahrzeughalter wird zum Eigentümer. Hierbei ist abweichend jedoch zu beachten, dass das nur insoweit gilt, als dass der Käufer den fälligen Betrag selber aufbringen kann. Muss er hingegen einen Kredit aufnehmen, so ist wiederum sein Kreditgeber bis zur vollständigen Bezahlung der Eigentümer.

Gründe für die anschließende Übernahme

Das Leasing mit Kaufoption hat vor allem den Vorteil, dass nicht die gesamte Summe auf einen Schlag fällig wird. Stattdessen zahlt man über einen vorher vertraglich festgelegten Zeitraum monatlich eine bestimmte Rate und verfügt somit über einen größeren finanziellen Spielraum.
Vor allem beim sogenannten Restwertleasing ist das Leasing mit Kaufoption eine interessante Variante. Der Grund dafür ist, dass in diesem Fall der Kaufpreis dem vereinbarten Restwert des Kfz entspricht; dieser Restwert wurde bereits bei Vertragsabschluss zwischen den beiden Parteien vereinbart. Zudem erspart man sich als Leasingnehmer mögliche Nachzahlungen, die eventuell angefallen wären.
Für die andere Form des Leasings – dem sogenannten Kilometerleasing – ist das Leasing mit Kaufoption nicht in gleichem Maße prädestiniert, da der Leasingnehmer in diesem Falle nicht das Risiko des Restwertes trägt. Dennoch gibt es auch bei dieser Leasingart die Möglichkeit, einen anschließenden Kauf zu vereinbaren. Sinn macht das zum Beispiel dann, wenn man mit dem Wagen derart zufrieden ist, dass man ihn aus emotionalen Gründen behalten oder kein neues Risiko mit einem anderen Wagen eingehen möchte.

Mehr über Leasing wird im Ratgeber „Was ist Leasing“ erklärt.