Gewährleistung beim Leasing

Gewährleistung bei Leasingfahrzeugen: So gehst du bei Mängeln vor

Wie bei allen neu gekauften Autos sieht der Gesetzgeber bei einem Leasingwagen eine Gewährleistungsdauer von zwei Jahren vor. Bei der Auslieferung bestehende Mängel, die Du erst später erkennst, kannst Du die Pflicht zur Gewährleistung geltend machen. Ansprechpartner ist der Händler beziehungsweise der Hersteller.

Die Besonderheiten der Gewährleistung bei Leasingautos

Grundsätzlich schließt der Leasinggeber den Kaufvertrag ab, er ist der Eigentümer des Fahrzeugs. Die Ansprüche der Gewährleistung tritt er aber an den Leasingnehmer ab. Konkret bedeutet das: Wenn Du einen Sachmangel entdeckst, wendest Du Dich direkt an den Hersteller. Die Leasinggesellschaft informierst Du über diesen Schritt und beschreibst den Mangel. Der Hersteller muss den Sachmangel durch eine Reparatur oder eine Neulieferung beheben. Setze ihm dafür eine Frist. Wenn der Hersteller innerhalb von zwei gesetzten Fristen der Forderung nicht nachkommt, kannst Du auf eine Kaufpreisminderung bestehen. Die finanzielle Wirkung ist mittelbar: Es ändert sich der Kaufpreis zwischen Hersteller und Leasinggeber, die Leasinggesellschaft berechnet anschließend Deine Leasingraten, den Restwert und mögliche Sonderzahlungen neu.

Rücktritt vom Kaufvertrag und Klageerhebung

Wenn der Hersteller den Sachmangel nicht abstellt und es sich um einen erheblichen Mangel handelt, kannst Du Klage einreichen. Ziel einer Klage ist es, wirksam vom Kaufvertrag zurückzutreten. Die juristischen Schritte leitest Du ein, weil der Leasinggeber die Ansprüche der Gewährleistung übertragen hat. Ziel der Klage ist es jedoch, dass das Gericht den Kaufvertrag zwischen dem Leasinggeber und dem Hersteller aufhebt. Den Kaufpreis erstattet der Hersteller bei einer erfolgreichen Klage an die Leasinggesellschaft, alle weiteren finanziellen Aspekten regeln die beiden Parteien des Leasingvertrags unter sich. Der Leasingnehmer verantwortet die Rückgabe des Fahrzeugs an den Hersteller.

Sachmängel und der Leasingvertrag

Wichtig ist, dass Du bei einem Fall der Gewährleistung keine unberechtigten Kürzungen der Leasingzahlungen vornimmst. Leasingnehmer sollten die entsprechenden Klauseln des Vertrags lesen und sich mit dem Leasinggeber abstimmen. In den meisten Leasingverträgen steht exakt, unter welchen Voraussetzungen die Kunden Leasingraten kürzen oder aussetzen dürfen. Wer seine Zahlungen ohne Rechtsgrundlage minimiert oder einstellt, muss mit einer fristlosen Kündigung, einem Mahnverfahren und Schadenersatzforderungen rechnen.