Wartung & Verschleiß

Als Leasingnehmer bist du verpflichtet, dich um die regelmäßige Instandhaltung deines geleasten Fahrzeugs zu kümmern. Das schließt sowohl Inspektionen als auch TÜV-Abnahmen und Reparaturen mit ein.

Wenn dein Leasingauto gewartet werden muss, so ist dies normalerweise in den Vertragswerkstätten des Herstellers zu erledigen. Einige Leasinggeber erlauben zwar auch Wartungen in freien Werkstätten, hierfür benötigst du allerdings zumeist eine schriftliche Genehmigung.

Die Kosten für die Wartungen trägst normalerweise du selbst. Es gibt jedoch die Möglichkeit, zusätzlich zum Leasingvertrag ein sogenanntes Fullservice-Paket abzuschließen, welches sich um Wartung und Verschleiß kümmert. Hierbei übernimmt der Leasinggeber die Kosten. Die genauen Leistungen des Pakets variieren je nach Hersteller.

Fullservice Leasing

Leasingnehmer können nicht von einer automatischen Kostenübernahme bei Verschleißreparaturen, Inspektionen und anderen Werkstattleistungen ausgehen. Nur wenn das Leasing im Full Service gebucht wird, ist das Servicepaket Wartung und Verschleiß ein vertraglicher Bestandteil.

Es lohnt sich, beim Leasinggeber nach einem speziellen Tarif inklusive dem Servicepaket für Wartung und Verschleiß zu fragen. Die Kostenübernahme durch den Leasinggeber wird in diesem Fall für die verpflichtenden Standardinspektionen, die HU und Verschleißreparaturen in der Werkstatt gewährt. Hinzu kommen je nach Hersteller und Leasinggeber Reparaturen von Unwetterschäden, Ersatz aller Verschleißteile inklusive Reifen und die Materialkosten in der Werkstatt. Auch der Pannenservice und die Kfz-Versicherung sind im Komplettpaket enthalten und schließen somit vermeidbare Zusatzkosten aus.