Full-Service-Leasing

Full-Service-Leasing – wirklich alles inklusive?

Bei Leasingverträgen gibt es unterschiedliche Ausgestaltungen, die sich darin unterscheiden, welche Leistungen und Services der Leasingnehmer in Anspruch nehmen kann. So kommen Konstruktionen vor, bei denen der Leasingnehmer mit der laufenden Zahlung der Leasingrate nur das Recht der Fahrzeugnutzung erwirbt. Dabei handelt es sich eigentlich um Mietverhältnisse.
Es werden aber auch häufig sogenannte Full-Service-Leasing-Verträge angeboten, bei denen neben der Fahrzeugnutzung vom Leasinggeber Zusatzleistungen erbracht, bzw. übernommen werden.
Full-Service-Leasing wird mitunter auch als All-inclusive-Leasing oder Flatrate-Leasing bezeichnet, wobei letztlich alle diese Bezeichnungen bei näherer Betrachtung nicht ganz korrekt sind. Sie erwecken nämlich den Eindruck, dass den Leasingnehmer überhaupt keine Kosten im Zusammenhang mit dem geleasten Fahrzeug und dessen Betrieb mehr treffen. Dies ist aber beinahe nie der Fall.
Der Umfang der Service- und Zusatzleistungen ist nicht standardisiert, sondern hängt immer von der jeweiligen konkreten Ausgestaltung des Leasingvertrags ab. Daher solltest Du die konkreten Vertragsbedingungen stets genau lesen, um einen klaren Überblick darüber zu haben, worauf Du Anspruch hast.

Welche Leistungen sind üblicherweise erfasst?

Neben der Wartung und Instandhaltung des Fahrzeugs werden als zusätzliche Leistungen zum Beispiel das Reifenmanagement (inklusive Wechsel und Lagerung) oder ein Ersatzwagenservice angeboten. Manchmal sind auch Versicherungslösungen Teil des Leistungsumfangs, oder der Leasinggeber übernimmt die Bezahlung bestimmter Steuern.
In den allermeisten Fällen beinhaltet das Leistungsspektrum jedoch nur die Wartung und Instandhaltung.

Was Du noch wissen solltest

Beim Full-Service-Leasing kannst Du Dein Fahrzeug nach eigenen Wünschen konfigurieren und erhältst – anders als bei einer reinen Mietkonstruktion, wo Autos mehrmals hintereinander verleast werden – immer ein Neufahrzeug.
Weiters hast Du eine gewisse Planungssicherheit, weil klar ist, was die inkludierten Services kosten, und Du musst Dich um die übernommenen Leistungen nicht mehr selbst kümmern. Gerade für Unternehmen kann dies eine nennenswerte Verwaltungsvereinfachung bedeuten, insbesondere, wenn sie das Full-Service-Leasing in ein gesamthaftes Fuhrparkmanagement integrieren.
Entscheidest Du Dich für ein Flat-Rate-Leasing, bist Du allerdings auch gebunden. Du kannst die Leistungen, die der Leasinggeber übernommen hat, nicht einfach anderswo in Anspruch nehmen. Selbst dann nicht, wenn Du irgendwo eine günstigere Gelegenheit finden solltest.