Leasingverträge mit anschließender Fahrzeugübernahme enden im Regelfall damit, dass Du das Auto mit der Bezahlung des vorab vereinbarten Restwertes auslöst. Doch es geht auch anders. Mit der Anschlussfinanzierung kannst Du den Restwert in monatlichen Raten tilgen und die Vorteile einer konventionellen Kfz-Finanzierung erhalten.
Ein gesetzliches Recht auf eine Anschlussfinanzierung gibt es nicht. Daher lohnt sich das Gespräch mit dem Leasinggeber, ob er der Finanzierung der Restsumme zustimmt. Wer diesen Gedanken hegt und intensiv darüber nachdenkt, sollte das Gespräch mit dem Leasingpartner rechtzeitig vor Laufzeitende des ursprünglichen Vertrags suchen.
Bei der Anschlussfinanzierung kannst Du die Raten (in beschränktem Umfang) an Deine Lebenssituation anpassen. Mit Abzahlung der letzten Rate geht der Leasinggegenstand in Deinen Besitz über. Bis zu diesem Zeitpunkt bist Du wie beim Leasing der Nutzer, während der Leasinggeber der Eigentümer ist.
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